Der Fachausschuss Milch des Thüringer Bauernverbandes hat am Montag dieser Woche beschlossen, den umstrittenen Beschlussentwurf eines ostthüringischen Kreisvorsitzenden nicht beim Deutschen Bauerntag einzubringen. Darin wurde "eine Milchmengensteuerung gefordert, die die Wettbewerbsfähigkeit in der Milchproduktion garantiert". Wie der TBV am Mittwoch gegenüber top agrar-Online erklärte, habe sich der Fachausschuss intensiv mit dem Vorschlag befasst. Nach konstruktiver Debatte habe aber festgestanden, dass das Präsidium an den Beschlüssen vom 17.03.2009 festhält. Die hier aufgeführten Punkte seien auch im Positionspapier des DBV-Fachausschusses Milch vom 31.03.2009 wiederzufinden. Unter Berücksichtigung der Entwicklung der letzten Wochen und Monate formuliert der TBV-Fachausschuss dazu ergänzend u.a. folgende Standpunkte:
Durch die EU-Kommission sind Maßnahmen zu treffen und Mittel bereitzustellen, um den größten Teil der Interventionsbestände bei Butter und Magermilchpulver auf Drittmärkten abzusetzen. Durch die Bundesregierung sind kurzfristig die gesetzlichen Regelungen zu treffen für Maßnahmen zur Kostenentlastung
 und Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage.
Hintergrund ist ein überraschender Beschlussentwurf zur Milch des TBV vom 23.6.09. Darin erklärte der Verband unter Hinweis auf einen Kreisvorsitzenden, dass die vom DBV und seinen Landesbauernverbänden erkämpfte Erleichterung beim Agrardiesel die Situation der Milcherzeuger kaum entschärfe. Es mache sich mehr und mehr die Auffassung breit, dass, wenn der Markt die Milchmenge nicht angemessen verwerten kann, deutlich weniger Milch produziert werden müsse. Weiter heißt es: " Es bedarf einer Milchmengensteuerung, welche die Wettbewerbsfähigkeit in der Milchproduktion garantiert. Der DBV fordert in der Übergangsphase bis 2015 zur Gewährleistung kostendeckender Preise für Rohmilch eine flexible Milchmengensteuerung in der EU. Dazu sollte europaweit mit der Milchquote, in Abhängigkeit von der Situation am europäischen Milchmarkt, durch Kürzung oder Erhöhung reagiert werden. Eine Kürzung der Milchquote ist dann vorzunehmen, wenn die durchschnittlichen Milchauszahlungspreise unter 35 Cent/kg gefallen sind und ein weiterer Preisverfall zu erwarten ist. Eine Erhöhung der Milchquote ist vorzunehmen, wenn die durchschnittlichen Milchauszahlungspreise dauerhaft über 45 Cent/kg liegen."