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Tönnies: Dosch warnt vor Fehlstart der Tierhaltungskennzeichnung

Zentrale Webfehler im Entwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz werden negiert, beklagt sich Tönnies-Mitarbeiter Dosch. Es fehle an Tierwohl, Klarheit und Transparenz.

Lesezeit: 2 Minuten

Sein Unverständnis über den Umgang des Bundeslandwirtschaftsministeriums mit der einhelligen Kritik am Entwurf für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz äußert der Leiter des Hauptstadtbüros der Tönnies-Unternehmensgruppe, Thomas Dosch.

„Zentrale Webfehler im Gesetzentwurf werden negiert“, schreibt Dosch in einem Beitrag für Agra Europe. Er wirft Ressortchef Cem Özdemir vor, aus politischen Gründen unnötig Zeitdruck zu erzeugen und einen fatalen Fehlstart der Kennzeichnung in Kauf zu nehmen. Es komme jetzt auf den Bundestag an, die wichtigsten Fehler in der Vorlage zu korrigieren.

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"Essentielle Kriterien einer tiergerechten Haltung fehlen!"

„Es fehlt an Tierwohl, es fehlen Klarheit und Transparenz, es soll gekennzeichnete deutsche und nicht gekennzeichnete Ware aus dem Ausland am Markt und sogar im gleichen Produkt geben. Es fehlt an wirksamer Kontrolle, und es fehlt an der notwendigen Praktikabilität in der Verarbeitung“, fasst Dosch seine Kritik zusammen.

Der Tönnies-Manager vermisst selbst in den Haltungsformen „Frischluft“ und „Auslauf/Freiland“ essentielle Kriterien einer tiergerechten Haltung. Generell kritisiert er mangelnde Klarheit und Transparenz bei den vorgesehen Haltungsformen. Für Verwirrung bei den Verbrauchern sorgten die geplanten Mischkennzeichnungen. Schleierhaft ist für Dosch, warum laut Gesetzentwurf mit Ausnahme des Biozeichens im Markt breit eingeführte Kennzeichen nicht direkt neben dem künftigen staatlichen Tierwohlkennzeichen erscheinen dürfen.

Wieso wird ausländische Ware nicht miteinbezogen?

Nicht nachvollziehbar ist für den ehemaligen Bioland-Präsidenten der Verzicht auf eine gleichwertige Einbindung inländischer und ausländischer Ware in die Kennzeichnung. Die angeführten rechtlichen Bedenken hält er für nicht stichhaltig und zeigt einen Weg auf, wie ausländische Produkte binnenmarktkonform gekennzeichnet werden können.

Hart geht Dosch auch mit den geplanten Kontrollvorschriften ins Gericht. Obwohl Wirtschaft und Verbände engmaschige und funktionierende Kontrollsysteme aufgebaut hätten, solle den Ländern verwehrt werden, diese privaten Kontrollstellen effektiv zu nutzen.

Schließlich kritisiert der Unternehmensvertreter ein Verbot des sogenannten Downgrading. Stattdessen müsse es möglich sein, Teilstücke aus höheren Haltungsstufen auch in Produkten aus niedrigeren Haltungsstufen zu vermarkten, um Engpässe zu vermeiden.

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