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Veröffentlichung von Prämien im Internet unzulässig

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hält die Veröffentlichung von Agrabeihilfe-Empfängern im Internet für unzulässig. Geklagt hatte ein hessischer Landwirt. Das hat der DBV heute Mittag mitgeteilt. Die Offenlegung der Empfängerdaten sei ein gravierender Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz, kommentierte der Verband das Urteil.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hält die Veröffentlichung von Agrabeihilfe-Empfängern im Internet für unzulässig. Geklagt hatte ein hessischer Landwirt. Das hat der DBV heute Mittag mitgeteilt. Die Offenlegung der Empfängerdaten sei ein gravierender Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz, kommentierte der Verband das Urteil. Es sei es unverhältnismäßig, dass die Daten im Internet weltweit einsehbar sind. Auch sei es unmöglich, die Daten wie vorgesehen nach zwei Jahren zu löschen. Der DBV fordert daher Bund und Länder auf, die Veröffentlichung im Internet unverzüglich einzustellen und nicht mehr länger Betriebsdaten von Landwirten im Internet zu veröffentlichen. Der Kläger hat zudem zusammen mit dem Bauernverband die Vorlagen dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung vorgelegt. Es hält die entsprechenden Vorschriften der genannten Verordnungen für unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht, so der DBV weiter.

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