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„Warentermingeschäfte bloß nicht besteuern!“

Die EU-Kommission hat einen Richtlinienvorschlag zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer in elf EU-Mitgliedstaaten vorgestellt. Als Ziele nennt sie die Eindämmung „unverantwortlichen Handels mit Finanzprodukten und den Beitrag des Finanzsektors zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte“.

Lesezeit: 1 Minuten

Die EU-Kommission hat einen Richtlinienvorschlag zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer in elf EU-Mitgliedstaaten vorgestellt. Als Ziele nennt sie die Eindämmung „unverantwortlichen Handels mit Finanzprodukten und den Beitrag des Finanzsektors zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte“.

 

Diese Ziele sind durchaus nachvollziehbar, meint der Bauernverband in Einklang mit dem Raiffeisenverband und der Ernährungsindustrie (BVE). Er betont aber, dass Warentermingeschäfte zur Erreichung dieser Ziele nicht herangezogen werden dürfen. So dürfe die Finanztransaktionsteuer die Agrar- und Ernährungswirtschaft bei ihren Warentermingeschäften nicht zusätzlich belasten.

 

Nach Ansicht der drei Verbände sind die Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft dringend darauf angewiesen, die Risiken aus den zunehmenden Agrarpreisschwankungen abzusichern. Warenterminbörsen seien heute auch in der EU ein unverzichtbares Instrument des Risikomanagements, über das sich Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft unmittelbar oder mittelbar über Kontrakte mit ihren Marktpartnern absichern.


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Weder diese Börsen noch die Agrar- und Ernährungswirtschaft sind laut DBV, DRV und BVE für die Auswirkungen der EU-Finanzkrise verantwortlich. Eine steuerliche Belastung dieses Risikomanagements sei daher nicht akzeptabel und werde nachdrücklich abgelehnt, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. (ad)

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