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Warum stoppt der Bund nicht die Prämienbekanntgabe?

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, wonach die Veröffentlichung von Agrarprämien und Adressen im Internet unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht und ein "gravierender Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz" ist, hagelt es Proteste, warum die Bundesregierung die Seiten nicht endlich abschaltet.

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Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, wonach die Veröffentlichung von Agrarprämien und Adressen im Internet unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht und ein "gravierender Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz" ist, hagelt es Proteste, warum die Bundesregierung die Seiten nicht endlich abschaltet.


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Mit einem gemeinsamen Schreiben haben z.B. die Landesbauernverbände WLV und RLV an Nordrhein-Westfalens Agrarminister Eckhard Uhlenberg geschrieben, die Veröffentlichung der Agrarbeihilfen im Internet bis zur abschließenden rechtlichen Klärung durch den Europäischen Gerichtshof auszusetzen. Ohne eine Aussetzung könne ein unwiederbringlicher Schaden entstehen, betonen die Verbände. Die Landwirte erwarteten zu Recht, dass deren individuellen Datenschutzrechte einen höheren Stellenwert und damit absoluten Vorrang hätten als allgemeine Interessen an einer alsbaldigen Veröffentlichung. Laut Pressemitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werde diese Forderung auch von dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe "Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz", Peter Bleser MdB, nachdrücklich unterstützt, der zu einer umgehenden Aussetzung der Veröffentlichung aufgerufen habe.


Auch in Bayern regt sich Widerstand. Der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, forderte die Staats- und Bundesregierung auf, die Veröffentlichung unverzüglich einzustellen und die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten. Aiwanger bezieht seine Forderung sowohl auf die bereits veröffentlichten Fördermittel aus der Zweiten Säule als auch auf die Direktzahlungen aus der Ersten Säule der EU-Agrarpolitik. Für den FW-Agrarpolitiker Dr. Leopold Herz ist es unverhältnismäßig, dass die Daten weltweit eingesehen werden können. Es sei unmöglich die Daten wie vorgesehen nach zwei Jahren zu löschen. "Wer will eigentlich sicherstellen, dass die Betriebsdaten von Landwirten nicht durch andere Webdienste gespeichert werden?"

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