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Wiesenhof zieht Klage gegen Wurstkartell-Strafe zurück

Wegen eines sogenannten „Wurstkartells“ hatte das Bundeskartellamt vor drei Jahren insgesamt 22 Wursthersteller zur Zahlung von zusammen 338 Mio. Euro verurteilt. Wiesenhof, Rügenwalder, Wiltmann und Heidemark legten dagegen Einspruch ein. Das Berufungsverfahren hat nun vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht begonnen.

Lesezeit: 1 Minuten

Wegen eines sogenannten „Wurstkartells“ hatte das Bundeskartellamt vor drei Jahren insgesamt 22 Wursthersteller zur Zahlung von zusammen 338 Mio. Euro verurteilt. Wiesenhof, Rügenwalder, Wiltmann und Heidemark legten dagegen Einspruch ein. Das Berufungsverfahren hat nun vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht begonnen, berichtet der NDR.


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Zum Prozessauftakt vergangene Woche gab es jedoch eine Überraschung: Das niedersächsische Unternehmen Wiesenhof aus Visbek (Landkreis Vechta) hat seinen Widerspruch zurückgezogen. Wiesenhof begründete dies damit, dass das Risiko einer noch höheren Strafe zu groß sei.


Einen Rückzieher vor Gericht, wie Wiesenhof, erwägen offenbar auch die Verantwortlichen zweier weiterer Wursthersteller: Rügenwalder und Heidemark verhandeln mit der Staatsanwaltschaft über eine Verständigung. Im Fall von Rügenwalder sollen die Gespräche bereits weit vorangeschritten sein - das Verfahren gegen das Unternehmen aus Bad Zwischenahn (Landkreis Ammerland) könnte womöglich schon im Januar eingestellt werden. Lediglich das Unternehmen Wiltmann zeigt sich fest entschlossen, das Verfahren, für das 40 Prozesstage anberaumt sind, bis zu Ende durchzuziehen. "Ich stehe für Deals nicht zur Verfügung. Ich bin mir überhaupt keines Fehlverhaltens bewusst", sagte Geschäftsführer Wolfgang Ingold der dpa.

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