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Verbraucher lassen Tierwohlprodukte links liegen

Den deutschen Verbrauchern ist das Tierwohl beim Einkauf weiterhin relativ egal. Das geht aus Zahlen der Initiative Tierwohl hervor. Vor einem Jahr war die einheitliche Haltungskennzeichnung gestartet

Lesezeit: 3 Minuten

Seit einem Jahr gibt es in Deutschland im Handel die einheitliche Haltungskennzeichnung für Fleisch. Die Verbraucher scheint die Kennzeichnung der Initiative Tierhaltung jedoch wenig zu interessieren, wie aktuelle Auswertungen der ITW zeigen.

Laut Tierwohl-Geschäftsführer Alexander Hinrichs richtet sich der Handel nach dem Kaufverhalten der Verbraucher. "Je höher die Stufe der Haltungsform, desto höher ist in aller Regel auch der Preis des Produktes. Kein Händler legt sich die Ware ins Regal, wenn er nicht davon ausgehen kann, dass er sie auch verkaufen kann."

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So kommt es, dass rund 90 % des gekennzeichneten Rindfleischs und rund 80 % des Schweinefleischs im LEH aus Betrieben stammt, die lediglich die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen. Bei Geflügel kommen dagegen immerhin rund 85 % der Hähnchen und 98 % der Puten aus der "Stallhaltung Plus".

Die Initiative Tierwohl unterscheidet vier Stufen der Haltungsform: Die erste Stufe "Stallhaltung" entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Fleisch, das mit der Stufe 2 - "Stallhaltung plus" - gekennzeichnet ist, sichert Tieren unter anderem mindestens 10 % mehr Platz und zusätzliches Beschäftigungsmaterial zu. Stufe 3 "Außenklima" garantiert Tieren noch mehr Platz und Frischluft-Kontakt. Bei der "Premium"-Stufe 4 haben sie außerdem Auslaufmöglichkeiten im Freien. Auch Biofleisch wird in diese Stufe eingeordnet.

Verbraucherschützer machen Druck bei staatlichem Tierwohllabel

Zu langsam geht den Verbraucherzentralen die Umstellung auf Tierwohlfleisch voran. Nach dem ersten Schritt des Handels müsse jetzt zwingend der zweite erfolgen und das breiter angelegte Tierwohllabel an den Start gehen, sagte der Chef des Verbraucherzentralen-Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur. Das staatliche Kennzeichen solle weitere Kriterien zu Aufzucht, Transport und Schlachtung enthalten, die das System des Handels nicht kenne. Die SPD besteht aber auf grundlegenden Änderungen an den Plänen von Agrarministerin Julia Klöckner (CDU).

Für das staatliche Kennzeichen plant Klöckner drei Stufen, die erst über dem gesetzlichen Standard beginnen. Bauern sollen das Logo freiwillig nutzen können, müssen sich dann aber an Kriterien halten. Das Kabinett hatte im Herbst einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.

SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sagte der dpa, angesichts von Kritik aus beiden Koalitionsfraktionen sei schon jetzt klar, dass der Entwurf in dieser Fassung keine Mehrheit bekomme. „Ohne eine Nutztierstrategie und eine Verpflichtung wird es kein Label geben.“ Freiwillige Vereinbarungen würden dem Tierschutz nicht gerecht. Die Strategie müsse zuerst festlegen, welche Vorgaben eine artgerechte Nutztierhaltung zu erfüllen habe. Daran müsse sich die Kennzeichnung dann orientieren. „Wenn das Bundeslandwirtschaftsministerium hier nicht endlich liefert, wird die Einführung des Tierwohllabels in dieser Legislaturperiode immer schwieriger“, sagte Miersch.

Verbraucherschützer Müller sagte, er sehe eigentlich einen großen politischen Konsens, dass mehr Tierwohl gewünscht sei. Es gebe aber „Zögerlichkeit“ und „Blockadehaltung“ bei einzelnen Ländern und leider auch im Bundestag beim staatlichen Logo. Forderungen, dass es nur mit Verbindlichkeit gehe, finde er sympathisch. „Es ist aber politisch illusionär.“ Aus europarechtlichen Gründen sei es zunächst nur freiwillig möglich. „Aber das kann eine Dynamik auslösen.“ Mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr gebe es „eine großartige Chance, aus diesem freiwilligen deutschen Label ein verbindliches europäisches Label zu machen“.

Auch das Agrarministerium verweist darauf, dass eine verpflichtende nationale Kennzeichnung wegen Diskriminierung von EU-Ausländern de facto nicht möglich sei. Klöckner arbeitet zudem an einer Initiative in der EU. Das Ministerium erklärte auf Anfrage, man befürworte jetzt „eine zeitnahe Beratung“ des Gesetzentwurfs im Bundestag.

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