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Neonikotinoid Thiamethoxam bedroht Fortbestand der Hummeln

Wissenschaftler weisen auf ein existenzbedrohendes Risiko des Neonikotinoid Wirkstoffs Thiamethoxam auf Hummeln hin. Sie plädieren für ein Ende der Zulassung. Über die künftige Anwendung von Neonikotinoiden könnte in Brüssel noch im Herbst entschieden werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Wissenschaftler weisen auf ein existenzbedrohendes Risiko des Neonikotinoid Wirkstoffs Thiamethoxam auf Hummeln hin. Sie plädieren für ein Ende der Zulassung. Über die künftige Anwendung von Neonikotinoiden könnte in Brüssel noch im Herbst entschieden werden.

 

Der neonikotinoide Pflanzenschutzmittelwirkstoff Thiamethoxam bedroht den Fortbestand von Hummeln. Das ist laut der Royal Holloway University of London das Ergebnis einer in der Zeitschrift „Nature Ecology & Evolution“ veröffentlichten Studie, an der Wissenschaftler der Londoner Universität sowie der Universität aus Guelph beteiligt waren. Die Wahrscheinlichkeit, dass Hummelköniginnen, die in den Feldstudien diesem Neonikotinoid ausgesetzt gewesen seien, ein neues Volk gründeten, habe um ein Viertel niedriger gelegen, so die Studie.

 

Nach Angaben des Wissenschaftlers von der Royal Holloway, Prof. Vincent Jansen, ist die Neugründung von Völkern essentiell für den Fortbestand der Insekten. Die Exposition mit Thiamethoxam könne die Wildpopulation der Hummeln signifikant in ihrem Fortbestand bedrohen, so mathematische Hochrechnungen. Solange die Wirkung des Mittels auf Insekten nicht vollständig geklärt ist, sollte der Wirkstoff nach Ansicht von Jansen auch nicht mit Einschränkungen zugelassen werden. Laut Prof. Nigel Raine von der Universität Guelph, der als Mitautor der Studie fungiert, zeigten die Daten sehr deutlich den „katastrophalen“ Effekt des Pflanzenschutzmittels auf diese Bienenart. Zudem sei es dringend erforderlich, noch weitere Daten über die Auswirkungen der Neonikotinoide auf andere Insektenarten wie der Honigbiene zu sammeln.

 

Einem Entwurf der EU-Kommission zufolge soll die Verwendung von Thiamethoxam sowie von zwei weiteren neonikotinoiden Mitteln, Clothianidin und Imidacloprid, künftig mit Ausnahme des Einsatzes in Gewächshäusern, komplett verboten werden. Auf Empfehlung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) schränkte die EU-Kommission die Verwendung der drei Neonikotinoide bereits im Jahr 2013 erheblich ein. Die EFSA plant nun, im Herbst ein neues Gutachten vorzulegen. Danach soll dann die Entscheidung über den Kommissionsvorschlag für ein Verbot fallen.

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