Ein Landwirt mit Biogasanlage wurde zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro (90 Tagessätze zu je 80 Euro) verurteilt, weil er über ein unterirdisches Rohrsystems belastetes Wasser vom Gelände seiner Anlage in einen öffentlichen Graben geleitet hatte. Wie die Nordwest Zeitung berichtet, verlor er jetzt deswegen auch seinen Jagdschein. Grund: Ab einer Verurteilung zu 60 Tagessätzen wird er standardmäßig entzogen.
In einer Berufungsverhandlung vor dem Oldenburger Landgericht wollte der 58-Jährige diesen nun retten, scheiterte jedoch. Der Anwalt des Angeklagten hatte laut der Zeitung die Idee, die Anzahl der Tagessätze von 90 auf 59 zu reduzieren, dafür aber die Höhe des einzelnen Tagessatzes deutlich zu erhöhen. Richter und Staatsanwalt sahen das jedoch nicht ein: Eine vorsätzliche Gewässerverunreinigung sei mit Strafen von bis zu fünf Jahren Gefängnis bedroht. Da seien 90 Tagessätze nicht zu beanstanden. 59 Tagessätze kämen nicht infrage, so der Vorsitzende Richter.
Der Angeklagte stellte nur klar, dass seiner Meinung nach die Baufirma, die das Rohrsystem errichtet habe, Ventile falsch gestöpselt habe. Wie auch immer, als Betreiber hafte er voll, und jetzt eben auch mit seinem Jagdschein.