Nachdem in Pflanzenstärkungsmitteln überhöhte Werte von Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) festgestellt wurden, hat der zuständige Lebensmittelausschuss bei der EU-Kommission den Grenzwert in Lebensmitteln von 0,01 auf 0,5 mg/kg angehoben. Eine ähnliche Anhebung bei Benzalkoniumchlorid (BAC) wird noch geprüft. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wird parallel um eine Beurteilung der toxikologischen Grenzwerte für BAC sowie um eine Einschätzung der gesundheitlichen Auswirkungen der Rückstandsgehalte auf Verbraucher gebeten.
Neben dem Pflanzenbau ist dies für die Lebensmittelindustrie, aber auch für die Milcherzeuger wichtig, da die Stoffe in Reinigungsmitteln enthalten sind. Der Milchindustrieverband (MIV) ruft die Landwirte daher auf, trotz des nun höheren Grenzwertes für DDAC weiterhin auf QAV-haltige Desinfektionsmittel zu verzichten. Das Bundesagrarministerium hat die Wirtschaft zudem gebeten, Leitlinien zur Durchführung effektiver Wasch- und Reinigungsprozesse nach der eigentlichen Desinfektion zu etablieren.
Welche Reinigungsmittel für Melkanlagen QAV beinhalten, hat die DLG in Tests nachgeprüft. Zur DLG-Tabelle... (ad)
Hintergrund:
Achtung: Pflanzenstärkungsmittel Vi-Care und Wuxal verboten! (3.7.2012)