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Erstes EU Referenzzentrum für Tierschutz gegründet

Die Europäische Kommission ein erstes EU Referenzzentrum für Tierschutz ernannt. Mit dabei ist auch das deutsche Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut. Der Schwerpunkt soll auf dem Tierschutz in der Schweinehaltung liegen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Europäische Kommission ein erstes EU Referenzzentrum für Tierschutz ernannt. Mit dabei ist auch das deutsche Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut. Der Schwerpunkt soll auf dem Tierschutz in der Schweinehaltung liegen.


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Die Europäische Kommission hat Anfang März ein erstes EU Referenzzentrum für Tierschutz ernannt. Als Ergebnis eines öffentlichen Auswahlverfahrens wurde als EU Referenzzentrum ein Konsortium aus der Wageningen Livestock Research (Niederlande), dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) und dem Institut für Tierwissenschaften der Universität Aarhus (Dänemark) berufen. Der Schwerpunkt dieses ersten Referenzzentrums liegt auf dem Tierschutz in der Schweinehaltung, da die verbesserte Umsetzung der Gesetzgebung auf diesem Gebiet eine der Prioritäten der Kommission im Bereich Tierschutz ist, berichtet das beteiligte FLI.


Das Zentrum soll hierbei den Mitgliedsstaaten mit technischer Unterstützung und koordinierter Hilfestellung bei der Durchführung amtlicher Kontrollen im Bereich Tierschutz zur Seite stehen. Außerdem soll es die Verbreitung von „guter fachlicher Praxis”, die Durchführung wissenschaftlicher Studien und Schulungen sowie die Verbreitung von Forschungsergebnissen und von Informationen über technische Neuerungen unterstützen.


Im Laufe des ersten Jahres soll das Zentrum ein Netzwerk nationaler Kontaktstellen (NCPs) in den Mitgliedsstaaten aufbauen. Dieses Netzwerk soll relevante praktische und wissenschaftliche Erkenntnisse bündeln sowie Instrumente aufzeigen, die die Entwicklung nationaler Pläne zum Verzicht auf Schwanzkupieren bei Schweinen unterstützen. Ziel des Zentrums ist es weiterhin, nationale Schulungseinrichtungen für die amtlichen Kontrollen zu vernetzen und sie mit aktuellen Informationen zu versorgen, die diese im Rahmen ihrer Aktivitäten weitergeben können.


Die spezifischen Aufgaben des Zentrums sollen in jährlichen oder mehrjährigen Arbeitsprogrammen definiert werden, die in Übereinstimmung mit den Zielen und Prioritäten der von der Kommission verabschiedeten Arbeitsprogramme erstellt werden. Die Ernennung des Zentrums soll alle fünf Jahre überprüft werden.

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