Einer endgültigen Verabschiedung des zweiten Hilfspakets für die Landwirtschaft noch in diesem Jahr steht nichts im Weg. Ein Antrag des Landes Niedersachsen auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand im Agrarausschuss des Bundesrates keine Unterstützung.
Im Umlaufverfahren stimmte letztlich kein weiteres Land für den niedersächsischen Antrag. Damit wird die Länderkammer aller Voraussicht nach am kommenden Freitag dem „Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes“ zustimmen.
Grünes Licht geben wird der Bundesrat auch für die dazugehörige „Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger“, wenngleich unter Maßgabe einiger Änderungen. Die Durchführungsverordnung regelt die Details zur Gewährung der Liquiditätshilfen im Gesamtumfang von 116 Mio Euro.
Der niedersächsische Änderungsantrag zielte zum einen darauf ab, die Liquiditätshilfen an die Voraussetzung einer Absenkung der einzelbetrieblichen Milchmenge zu knüpfen. Das Gesetz sieht hingegen lediglich das Verbot einer Ausweitung der Anlieferung im Vergleich zu einem Referenzzeitraum im vergangenen Jahr vor. Zum anderen wollte die Landesregierung in Hannover die einkommensteuerliche Regelung zur Gewinnglättung streichen. Die Regelung sei inhaltlich und rechtlich problematisch, so die Begründung.
Alle Rechtsformen betroffen
Während die niedersächsische Initiative selbst in den anderen grün geführten Agrarressorts keine Unterstützung fand, wurde ein von Sachsen eingebrachter Entschließungsantrag mit knapper Mehrheit angenommen. Danach begrüßen die Länder zwar die Einführung der Gewinnglättung, sie bedauern aber, dass diese Regelung nicht für alle Rechtsformen gleichermaßen angewendet werden könne. Die Bundesregierung solle daher prüfen, inwieweit auch landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft sowie gewerblich geprägten Personengesellschaften steuerliche Erleichterungen eröffnet werden könnten.
Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte die einkommensteuerliche Tarifglättung für landwirtschaftliche Einkünfte begrüßt, gleichzeitig jedoch bemängelt, dass sie nicht auch juristischen Personen zugutekomme und auf neun Jahre befristet werde. „Klima- und marktbedingte Schwankungen landwirtschaftlicher Erträge treffen unsere bäuerlichen Betriebe dauerhaft und unabhängig von der Rechtsform, in der sie betrieben werden“, stellte der Vorsitzende des Steuerpolitischen Ausschusses des DBV, Bernhard Conzen, dazu fest.