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Große Bio-Hühnerställe sind rechtlich sauber

Der Bericht des Senders rbb über große ökologisch wirtschaftende Hennenbetriebe in Brandenburg hat nun auch Landesagrarminister Jörg Vogelsänger zu einer Klarstellung genötigt. Gegenüber der Landtagsfraktion der Grünen bestätigte der SPD-Politiker, dass es im Land drei Bio-Betriebe gebe, die bis zu 39.000 Hennen halten

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bericht des Senders rbb über große ökologisch wirtschaftende Hennenbetriebe in Brandenburg hat nun auch Landesagrarminister Jörg Vogelsänger zu einer Klarstellung genötigt. Gegenüber der Landtagsfraktion der Grünen bestätigte der SPD-Politiker, dass es im Land drei Bio-Betriebe gebe, die bis zu 39.000 Hennen halten. Möglich ist das, weil die Ställe in Abteile zu je 3.000 Hennen gemäß EU-Ökorecht getrennt sind.


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Insgesamt gebe es 28 Großställe, in denen die Tiere in mehreren Abteilen gehalten werden, berichtet der rbb weiter und bekräftigt seine Schlussfolgereung, dass Brandenburger Bio-Eier überwiegend aus Massenproduktion stammten.


Auch die Zahlen des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung zeigten, dass fast die Hälfte aller Bio-Eier-Produzenten die Hennen in Großställen mit mehr als 3.000 Tieren hält. In diesen Anlagen leben insgesamt circa 90 Prozent aller Bio-Legehennen in Brandenburg.


Nach dem Bericht des rbb hatten die Grünen von der Landesregierung eine Klarstellung verlangt, wie diese überdimensionierten Ställe mit der EU-Bio-Verordnung vereinbar seien. Denn dort steht in Artikel 12: "Jeder Geflügelstall beherbergt maximal 3.000 Legehennen." Aus Sicht der Landesregierung verstößt das aber nicht gegen EU-Recht. Sie zitiert ein Schreiben der EU-Kommission aus dem Jahr 2014 an eine Privatperson, laut dem diese Praxis nicht verboten sei.


Die Grünen verweisen dagegen auf eine Arbeitsgruppe der EU-Kommission, die Mitte März 2018 zu dem Ergebnis kam, dass sich die Maximalzahl von 3.000 Legehennen auf ein Gebäude und nicht auf ein Stallabteil beziehe. Daher fordern die Grünen die Landesregierung auf, in Zusammenarbeit mit den Ökokontrollstellen umgehend für eine Durchsetzung der Größenbegrenzung bei der Öko-Legenhennenhaltung in Brandenburg zu sorgen. Hierzu müsse die letzte Klarstellung der EU-Kommission die Grundlage sein, heißt es.

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