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Rund 9 000 Höfe in Nordrhein-Westfalen werden befragt

Für die „Agrarstrukturerhebung 2013“ wird der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) rund 9 000 zufällig ausgewählte Betriebe im Bereich der Landwirtschaft befragen. Wie der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) mitteilt, ist demnach etwa jeder vierte landwirtschaftliche Betrieb des Landes für diese Erhebung auskunftspflichtig.

Lesezeit: 2 Minuten

Für die „Agrarstrukturerhebung 2013“ wird der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) rund 9 000 zufällig ausgewählte Betriebe im Bereich der Landwirtschaft befragen. Wie der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) mitteilt, ist demnach etwa jeder vierte landwirtschaftliche Betrieb des Landes für diese Erhebung auskunftspflichtig.


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Seit Anfang März würden den Betrieben die Erhebungsunterlagen - anders als bei früheren Großzählungen im Bereich der Landwirtschaft - direkt vom Landesbetrieb IT.NRW per Post zugestellt. Der Einsatz von Erhebungsbeauftragten sowie eine Beteiligung der Kommunen entfielen. Die Auskunftspflichtigen könnten ihre Angaben, wie mittlerweile bei fast allen amtlichen Statistiken üblich, auch online übermitteln.


Laut RLV werden die Betriebe zur Bodennutzung, zur Viehhaltung, zu den Eigentums- und Pachtverhältnissen, zu Einkommenskombinationen, zur Berufsbildung, zu den Arbeitsverhältnissen und zum Einsatz von Landmaschinen befragt. Außerdem würden Fragen zur Bewässerung, zum ökologischen Landbau und zu Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien gestellt.


Zweck der Erhebung sei es, aktuelle und verlässliche Daten über die Landwirtschaft zu gewinnen. Die Ergebnisse dienten unter anderem dazu, Erntemengen zu ermitteln, den Strukturwandel in der Landwirtschaft zu erkennen und die Ursachen hierfür zu untersuchen. Die Resultate würden darüber hinaus auf nationaler und internationaler Ebene für Regierung, Verwaltung, Verbände, Wirtschaft und Wissenschaft als Informationsquelle und Entscheidungsgrundlage genutzt.


Datenschutz und statistische Geheimhaltung sind dem RLV zufolge bei der „Agrarstrukturerhebung 2013“ umfassend gewährleistet. Alle Angaben würden grundsätzlich streng vertraulich behandelt und ausschließlich in anonymisierter Form für statistische Zwecke ausgewertet. (AgE)

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