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Endspurt für Initiative Tierwohl 2.0

Wer an der zweiten Runde der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen möchte, sollte sich nun beeilen. Die Anmeldefrist für das Programm 2018 bis 2020 endet am 26. September 2017. Ganz wichtig: Auch Betriebe die "nur" weitermachen wollen, müssen sich für die zweite Runde neu anmelden.

Lesezeit: 2 Minuten

Wer an der zweiten Runde der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen möchte, sollte sich nun beeilen. Die Anmeldefrist für das Programm 2018 bis 2020 endet in wenigen Tagen – und zwar am 26. September 2017. Da dass Budget spürbar aufgestockt wurde, können diesmal deutlich mehr Betriebe von den Boni der ITW (siehe Übersicht) profitieren. Branchenvertreter halten es für sehr wichtig, dass sich viele Tierhalter anmelden, damit auch diesmal alle Gelder abgerufen werden. Das wäre erneut ein starkes Signal an Verbraucher und Handel, heißt es. 


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Neueinsteiger:Für die Anmeldung zum Programm 2018 bis 2020 müssen Neueinsteiger eine Teilnahmeerklärung unterzeichnen. Dafür registrieren sie sich spätestens bis zum 26. September 2017 bei ihrem Bündler. Dieser meldet den Neueinsteiger dann bis spätestens 29. September 2017 in der ITW-Datenbank an. Nach der Auswahl der Betriebe im Oktober 2017 starten die Audits für die neuen Schweinehalter ab Januar 2018.


Weitermacher: Für die Anmeldung zum Programm 2018 bis 2020 müssen auch Weitermacher eine neue Teilnahmeerklärung unterzeichnen! Sie melden sich spätestens bis zum 26. September 2017 bei ihrem Bündler. Für diese Betriebe läuft das aktuelle ITW-Programm 2015 bis 2017 noch bis zum Ende des jeweiligen Anspruchszeitraums. Die Landwirte können frühestens zwei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit das letzte Bestätigungsaudit zusammen mit dem neuen Programmaudit absolvieren.


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