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Biolandwirte alarmiert: Künftig weniger Prämien von der EU?

Entsetzt über das neue deutsche Gesetz zur Umsetzung der Agrarreform zeigt sich der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Für Biolandwirte sind die vorgesehenen Eco-Schemes kaum nutzbar.

Lesezeit: 3 Minuten

Ungeachtet dessen, dass die EU-Grundlage für die neue Agrarpolitik noch gar nicht steht, wird in Berlin bereits die gesetzliche Umsetzung der neuen Agrarpolitik festgezurrt. Nach derzeitiger Planung erhalten alle Betriebe eine Basisprämie von 150 €/ha, max. 66 €/ha kann man sich über Ökoregelungen „hinzuverdienen“ (siehe top agrar 6_21, S.44).

Die Krux: Ökobetriebe können kaum an den vorgeschlagenen Ökoregelungen, den „Eco-Schemes“ teilnehmen, erklärte Peter Röhrig, Geschäftsführer des BÖLW. Er gab in einer Pressekonferenz am Mittwoch zu bedenken, dass nach mündlicher Auskunft des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über die 2. Säule geförderte Öko-Betriebe (Beibehaltung bzw. Einführung des ökologischen Anbauverfahrens) folgende Eco-Schemes nicht nutzen können:

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  • Eco-Scheme 6: „Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln“
  • Eco-Scheme 4: „Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs“
  • Eco-Scheme 10: „Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten“

Damit droht Öko-Betrieben eine deutliche Benachteiligung im gesamten Fördergefüge. Das wiederum konterkariert die Flächenziele des Bundes von 20 % Öko-Fläche bis 2030 und die noch wesentlich ehrgeizigeren EU- und Bundesländerziele, so der BÖLW-Vorstand Dr. Alexander Gerber.

Der Ökolandbau werde sich nur dann positiv weiterentwickeln können, wenn alle Eco-Schemes-Maßnahmen so ausgestaltet sind, dass sie vollumfänglich mit der Öko-Förderung der 2. Säule kombinierbar sind, so der BÖLW. Das Gesetz schreibe nun unfaire Eckpunkte fest. Der Verband fordert jetzt zumindest über die Ausgestaltung der Verordnung zur Agrarreform die Biobetriebe gleich zu stellen. Besonders wünschenswert sei eine Förderung der Weidewirtschaft.

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Auch Bayerischer Bauernverband fordert Korrekturen

Das sieht auch Bayerns Bauernpräsident Walter Heidl so. Seiner Ansicht nach stehen die Vorschläge zu den neuen Ökoregelungen zum Teil in direktem Konflikt mit Maßnahmen von bewährten Agrarumweltprogrammen, in Bayern insbesondere dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP).

Beim KULAP würde es zu einem massiven Kannibalisierungseffekt kommen: Prämien von jährlich bis zu 60 Mio. € für zusätzliche Umwelt- und Klimaschutzleistungen stünden auf dem Spiel, rund 25.000 Bauernfamilien in Bayern wären betroffen, sagte Heidl am Mittwoch.

Bundesweit würden ökologische Leistungen und Prämien von rund 300 Mio. € aushebelt werden. „Ich fordere die Bundestagsabgeordneten gerade aus Bayern auf, sich für Korrekturen einzusetzen, um die bisherigen Erfolge im Umwelt- und Klimaschutz nicht zu gefährden. Das übereilte Verfahren im Bundestag darf keine Ausrede, sondern muss Ansporn für die dringend nötigen Korrekturen sein“, sagt Heidl.

Der Bauernverband setzt sich explizit für eine Anrechnung von „Kleinflächenstrukturen“ ein. „Erst vor Kurzem hat die Universität Göttingen mit einer Studie bestätigt, dass die Bewirtschaftung kleinerer Flächen in der Kulturlandschaft zu einer deutlich höheren Biodiversität beiträgt“, sagt Heidl. Die Forderung deshalb: Künftig sollen alle Antragsflächen eines Betriebs speziell gefördert werden, deren Feldstücks- bzw. Referenzflächengröße den Durchschnitt des jeweiligen Bundeslandes unterschreiten. In Bayern wären das 1,8 ha.

Zudem fordert Heidl, dass bei den Ökoregelungen ein „Grünland-Klima-Bonus“ eingeführt wird, über den Betriebe mit überwiegend Dauergrünland die Auflagen per se erfüllen. Auch sollten aus Sicht des Bauernverbandes mehrjähriges Ackerfutter (Umbruchverzicht; Einzelflächen), Leguminosen (Einzelflächen) und spezifische Einzelflächenmaßnahmen bei Grünland angerechnet werden können. Daneben sei die Anrechnung von Ackerflächen mit Zwischenfrüchten, Grasuntersaaten, Leguminosen (klein- und großkörnig) und in Sonderkulturen mit Zwischenzeilen-Begrünungen vorzusehen.

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