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Baden-Württemberg

NABU: Schutz für Streuobstwiesen nahezu wirkungslos

Das erste Jahr mit dem Biodiversitätsgesetz zeige laut NABU Baden-Württemberg Nachbesserungsbedarf bei Schottergärten und dem Schutz von Streuobstwiesen auf.

Lesezeit: 2 Minuten

Vor einem Jahr hat der Landtag das Biodiversitätsstärkungsgesetz verabschiedet. Für den NABU Baden-Württemberg war das Gesetz ein wichtiger Meilenstein, um den Arten- und Biotopschutz im Land voranzubringen. Doch trotz einiger Fortschritte, etwa in der Landwirtschaft und beim neuen Kompensationskataster, verfehle das Gesetz seine Ziele bei Streuobstwiesenschutz und Schottergartenverbot.

Streuobstwiesen mit Baugebieten

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„Insgesamt waren wir Naturschützer sehr erfreut über das Gesamtpaket, es war an einigen Stellen zwar schwächer als das ursprüngliche Volksbegehren, bot in Summe aber deutlich mehr als das Volksbegehren. Jetzt zeigen sich jedoch Schwächen bei der Umsetzung, vor allem unter kommunaler Zuständigkeit“, fasst der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle zusammen. Leider sei der im Naturschutzgesetz neu eingeführte Paragraph zum Schutz der Streuobstbestände im Land ein zahnloser Tiger. „Landauf, landab planen die Kommunen Baugebiete in die Streuobstwiesen hinein. Die artenreichen Lebensräume werden unvermindert gerodet und überbaut. Offenbar reizen viele Kommunen und Unteren Kreisbehörden ihren Ermessensspielraum systematisch und fragwürdig zugunsten von Bebauungen aus, trotz Ermahnungen des Umweltministeriums. Hier muss das Land klare Kante zeigen und beim Schutz der Streuobstwiesen vor Überbauung sowie beim Flächenverbrauch nachschärfen“, fordert Enssle.

Fehlende Härte beim Schottergartenverbot

Eine ebenso enttäuschende Bilanz zieht der NABU beim neu eingeführten Schottergartenverbot. „Obwohl Schottergärten jetzt unmissverständlich verboten sind, da sie den Zielen des Umwelt- und Naturschutzes und der Anpassung der Siedlungsräume an Hitzeperioden und Starkregenereignisse im Klimawandel widersprechen, wird die Einhaltung des Verbots nur von sehr wenigen Kommunen überhaupt kontrolliert“, sagt Enssle. Der NABU wünscht sich, dass die Kommunen ihrem gesetzlichen Auftrag hier besser nachkommen.

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