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Neonicotinoide

Rübenbau hofft auf Notfallzulassung

Freitag wird der EU Gerichtshof urteilen, ob die Nutzung von Neonicotinoiden durch wiederkehrende Notfallzulassungen rechtmäßig ist. Ein Totalverbot würde Österreichs Rübenbauern hart treffen.

Lesezeit: 2 Minuten

Wie ORF Niederösterreich onine heute berichtet, werden Neonicotinoide über den Weg der Notzulassung in keinem EU-Land so häufig eingesetzt wie in Österreich. Dies zeige eine Untersuchung des Umweltschutzvereins PAN Europe. Laut Artikel 53 der entsprechenden EU-Verordnung „kann ein Mitgliedstaat unter bestimmten Umständen für höchstens 120 Tage das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung zulassen, sofern sich eine solche Maßnahme angesichts einer anders nicht abzuwehrenden Gefahr als notwendig erweist.“

Spuren von Neonicotinoiden in Niederösterreich gefunden

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In Niederösterreich habe Global 2000 zuletzt Spuren von Neonicotinoiden in Erdproben aus einem Zuckerrübenanbaugebiet im Marchfeld sowie in Schlammproben aus dem Umfeld der Agrana Zuckerfabrik Tulln gefunden. Die Umweltschutzorganisation forderte daraufhin Bundesminister Norbert Totschnig (ÖVP) auf, „dem lockeren Umgang mit Notzulassungen von gefährlichen Pestiziden endlich ein Ende zu setzen.“

Für die Rübenbauern könnte das fatale Folgen haben, sagt ihr Präsident Ernst Karpfinger gegenüber noe.ORF.at. Auf einem Hektar Acker werden 60 Gramm Neonicotinoide eingesetzt, so Karpfinger. „Das ist in keinster Weise gefährlich für Bienen und Insekten.“ Das würden auch regelmäßige Bienenmonitorings der AGES bestätigen. Die Agrana ergänzt in einer Stellungnahme gegenüber noe.ORF.at: „Die Zuckerrübe blüht nicht und laut Europäischer Behörde für Lebensmittelsicherheit und anderen Studien ist bei nicht blühenden Pflanzen von keiner Gefährdung von Bienen durch Neonicotinoide auszugehen.“

Rübenproduktion würde sich mindestens halbieren

Ob die Nutzung von Neonicotinoiden durch wiederkehrende Notfallzulassungen wie in Österreich rechtmäßig ist, darüber wird laut der Meldung am Freitag der Europäische Gerichtshof sein Urteil verkünden. Die Klage sei von Pan Europe in Belgien eingebracht worden. Sollte sich der Gerichtshof gegen die Notfallzulassungen entscheiden, würde sich die heimische Rübenproduktion laut Rübenpräsident Karpfinger à la longue mindestens halbieren. Das könne man schon im Burgenland beobachten. Dort verbietet das Land den Einsatz von Neonicotinoiden.

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