Beim EU-Agrar-Rat in Brüssel hat Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig mit Unterstützung von sechs Mitgliedsstaaten eine Forderung an die EU-Kommission eingebracht, dass diese Richtlinie zum Schutz des Wolfes angepasst werden soll. „Der Schutzstatus des Wolfes wird über eine EU-Richtlinie geregelt, die 30 Jahre alt ist. Damals gab es in Österreich keine Wölfe. Mittlerweile bedroht der Wolf unsere heimische Alm-, Land- und Tourismuswirtschaft", sagt Totschnig.
Neben Kroatien, Finnland, Ungarn, Lettland, Rumänien und der Slowakei haben darüber hinaus auch Frankreich, Spanien, Italien, Slowenien, Griechenland, Dänemark, Portugal, Estland, Litauen und Belgien die Österreichische Forderung in der Rats-Sitzung unterstützt bzw. die Bedenken geteilt. "Diese starke Allianz mit insgesamt 17 Mitgliedsstaaten wird für den weiteren Dialog mit der EU-Kommission entscheidend sein", meint Totschnig.
Europäische Lösung gefordert
Der Wolf kenne keine Landesgrenzen. Es sei ein europäisches Problem, für das es eine europäische Lösung brauche. Totschnig fordert auch ein europaweit einheitliches, umfassendes und systematisches Monitoring der Beutegreifer.
Europaweit werden derzeit mehr als 17.000 Wölfe verzeichnet. Wurden 2020 in Österreich 330 Wolfsrisse dokumentiert, waren es 2021 bereits 680 Risse. „Das Raubtier ist längst nicht mehr vom Aussterben bedroht. Entwickelt sich die Wolfspopulation ungehindert weiter, opfern wir unsere Alm-, Land- und Tourismuswirtschaft", begrüßt Bauernbund-Präsident Georg Strasser den Vorstoß Österreichs auf EU-Ebene.
Die Landwirtschaftskammer Österreich sieht ebenfalls Handlungsbedarf und glaubt an eine Lösung. „Die Rentierzucht in Nordschweden wurde als höherrangig als der Schutz der weitverbreiteten Wölfe eingestuft, weshalb nun wolfsfreie Zonen möglich sind. Nach dem Gleichheitsgrundsatz in der EU, dem zufolge alle Mitgliedstaaten gleich zu behandeln sind, muss diese Regelung ebenso für unsere Alm- und Weidebewirtschaftung akzeptiert werden. Insbesondere Notfallentnahmen müssen auch in Österreich über Jagdgesetze möglich sein“, betont LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger.