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Ab Hof-Verkauf: Urprodukte-Liste erweitert

Direktvermarkter können sich ab heuer über weniger Steuern und Abgaben freuen. Mit der ab 1. Jänner gültigen neuen Urprodukteverordnung wurde der Produktkatalog teilweise erweitert. Dadurch sind jetzt  u. a. auch Obstsäfte, Kernöl, althergebrachte Käsesorten, geteilte Schlachtkörper oder geschälte Kartoffeln den Urprodukten zuzuordnen.

Lesezeit: 3 Minuten

"Pauschalierte Landwirte müssen den Verkauf dieser Urprodukte nicht mehr extra versteuern und keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen, so DI Christian Jochum von der LK Österreich. Alle Urprodukte sind mit der Generalpauschalierung abgedeckt und der Verkauf muss nicht mehr separat aufgezeichnet werden.Nicht zu den Urprodukten zählen allerdings Fleischpakete. Sie gelten weiter als be- und verarbeitete Produkte. Wer Fleischpakete direkt vermarktet,  muss daher auch weiterhin Aufzeichnungen führen, die als Bemessungsgrundlage für Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden.Folgend die Liste jener land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse, die als Urprodukte gelten:1. Fische und Fleisch von sämtlichen landwirtschaftlichen Nutztieren und von Wild (auch gerupft,abgezogen, geschuppt, im Ganzen, halbiert, bei Rindern auch gefünftelt); den Schlachttierkörpern können auch die zum menschlichen Genuss nicht verwendbaren Teile entfernt werden;2. Milch (roh oder pasteurisiert), Sauerrahm, Schlagobers, Sauermilch, Buttermilch, Jogurt, Kefir, Topfen, Butter (Alm-, Landbutter), Molke, alle diese ohne geschmacksverändernde Zusätze, sowie typische bäuerliche, althergebrachte Käsesorten, wie zB Almkäse/Bergkäse, Zieger/Schotten, Graukäse, Kochkäse, Rässkäse, Hobelkäse, Schaf- oder Ziegen(misch)frischkäse (auch eingelegt in Öl und/oder gewürzt), Bierkäse;3. Getreide; Stroh, Streu (roh, gehäckselt, gemahlen, gepresst), Silage;4. Obst (Tafel- und Pressobst), Dörrobst, Beeren, Gemüse und Erdäpfel (auch gewaschen, geschält, zerteilt oder getrocknet), gekochte Rohnen (rote Rüben), Edelkastanien, Mohn, Nüsse, Kerne, Pilze einschließlich Zuchtpilze, Sauerkraut, Suppengrün, Tee- und Gewürzkräuter (auch getrocknet), Schnittblumen und Blütenblätter (auch getrocknet), Jungpflanzen, Obst- und Ziersträucher, Topfpflanzen, Zierpflanzen, Gräser, Moose, Flechten, Reisig, Wurzeln, Zapfen;5. Obstwein (insbesondere Most aus Äpfeln und/oder Birnen), Obststurm, Süßmost, direkt gepresster Gemüse-, Obst- und Beerensaft sowie Nektar und Sirup (frisch oder pasteurisiert),Wein, Traubenmost, Sturm, Beerenwein, Met, Holunderblütensirup;6. Rundholz, Brennholz, Hackschnitzel, Rinde, Christbäume, Forstpflanzen, Forstgewächse, Reisig, Schmuckreisig, Holzspäne, Schindeln, Holzkohle, Pech, Harz; weiters rohe Bretter und Balken sowie gefrästes Rundholz, sofern das Rohmaterial zumindest zu 65% aus der eigenen Produktion (dem eigenen Wald) stammt;7. Eier, Federn, Haare, Hörner, Geweihe, Zähne, Klauen, Krallen, Talg, Honig, Cremehonig,Propolis, Gelee Royal, Blütenpollen, Wachs, Komposterde, Humus, Naturdünger, Mist, Gülle, Rasenziegel, Heu (auch gepresst), Angora- oder Schafwolle (auch gesponnen), Speiseöle (insbesondere aus Sonnenblumen, Kürbis oder Raps), wenn diese bei befugten Gewerbetreibenden gepresst wurden, Samen (tierischen oder pflanzlichen Ursprungs) sowie im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft anfallende Ausgangsprodukte für Medizin, Kosmetik, Farben und dergleichen.

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