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Bauern bekommen die CO2-Bepreisung jährlich abgegolten

Mit 1. Oktober begann die CO2-Bepreisung in Österreich. Um die Bauern nicht zusätzlich zu belasten, bekommen sie die Erhöhung von etwa 8 Cent jährlich pauschal abgegolten. Heuer sollen für das letzte Quartal maximal 15 Mio. Euro ausbezahlt werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit 1. Oktober trat in Österreich die CO2-Bepreisung in Kraft. Bis Jahresende werden 8 Cent auf jeden Liter mineralischen Treibstoff aufgeschlagen. Grundlage ist der Preis von 30 Euro pro Tonne CO2-Emmissionen. Für die Bauern hätte die Erhöhung, die jetzt schon angespannte finanzielle Situation, noch verschärft. Deshalb wird den Land- und Forstwirten die Erhöhung pauschal abgegolten. Abgewickelt wird die Unterstützung über die Agrar Markt Austria (AMA) und richtet sich nach den Angaben des Mehrfachantrages. Für das restliche Jahr sollen maximal 15 Mio. Euro ausbezahlt werden. So wie die CO2-Bepreisung steigt, steigt auch die Unterstützung, bis 2025 gibt es 135 Mio. Euro für die Maßnahme.

Durchschnittssatz als Berechnungsbasis

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"Für heuer gibt es aufgrund des fortgeschrittenen Jahres für das letzte Quartal eine aliquote Kürzung auf ein Viertel der Summe, der jährliche Vergütungssatz beträgt somit 2,25 Cent je Liter. 2023 sollen es 10,5 Cent sein, für 2014 sind 13,5 Cent avisiert, für 2025 ist mit 16,5 Cent Vergütung je Liter zu rechnen. Insgesamt stehen dafür bis zu 135 Mio. Euro an Kompensationsgeldern zur Verfügung", berichtet die Bauernzeitung.

Für Ackerland nimmt der Bund 110 Liter Treibstoffverbrauch je Hektar an. Es gibt Zuschläge für Hackfrüchte, Feld- und Freilandgemüse, Gartenbaukulturen, Blumen und Zierpflanzen sowie Erdbeeren (85 Liter) oder für Feldfutterbau (63 Liter). Für die Bewirtschaftung von Weingärten, Obstanlagen, sonstigen Dauerkulturen, Reb- und Baumschulen wurde der Treibstoff-Verbrauchswert mit 310 Liter berechnet, für Mähwiesen/-weiden mit zwei oder mehr Nutzungen mit 145 Liter, für Einmähdige Wiesen und Kulturweiden sind es 61 Liter, für Almen, Bergmähder, Hutweiden, Streuwiesen oder Grünlandbrache 19 Liter und für Forstflächen 12 Liter.

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