Seit April gilt in der Steiermark eine Änderung der Tierschutzverordnung, wonach frei laufende Katzen kastriert werden müssen – und zwar auch jene auf Bauernhöfen, die davor von der Kastrationspflicht ausgenommen waren. Einzig Zuchtkatzen dürfen weiterhin fortpflanzungsfähig bleiben. Das Land will mit dieser Regelung die ungebremste Vermehrung von Katzen eindämmen. Einige findige Bauern wollen die Kastrationspflicht für ihre Katzen am Hof nun umschiffen und haben dafür kurzerhand eine „Katzenzucht“ angemeldet, wie die steirische Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck berichtet, heißt es in einem Bericht der Kleinen Zeitung.
Unabhängig davon, ob eine solche Zucht für einen gewöhnlichen Bauernhof jemals genehmigt werden kann, bedeutet aber schon das Ansuchen darum einen gehörigen Verwaltungsaufwand. „Fachleute müssen sich die Situation vor Ort anschauen, alles muss genau erhoben werden“, sagt Fiala-Köck. „Man wird sehen, wie die ganze Sache ausgeht.“
Insgesamt sei der Widerstand der Bauern gegen die Kastrationspflicht für Katzen aber nicht groß, relativiert die Ombudsfrau. „Die meisten Bauern kastrieren ihre Katzen einfach, da gab es am Ende wenig Aufregung, heißt es im Beitrag weiter.