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Patentgesetz

Gesetzesnovelle soll Schlupflöcher für Saatgut-Patente schließen

Das Klimaschutzministerium hat eine Novelle des Patentgesetzes in Begutachtung geschickt. Saatgut aus traditioneller, auf natürlichen Phänomenen beruhender Züchtung kann dann nicht mehr patentiert werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Patente auf Pflanzensorten und Tierrassen sind zwar generell verboten. Konzerne haben immer wieder Schlupflöcher gefunden, um diese Richtlinien zu umgehen. "Es ist aktuell möglich, Patente für genetische Varianten anzumelden, die man im Labor in einer Wildpflanze zwar entdeckt, jedoch nicht selbst erzeugt oder gar erfunden hat. Patentiert wird hier also, was in der Natur ohnehin vorhanden war, mit dem Ziel Dritte vor der Verwendung auszuschließen“, sagt Clemens Stammler, Obmann der Grünen Bäuerinnen und Bauern. Mit der Novelle des Patentrechts soll dies nun nicht mehr möglich sein, wie es aus dem Klimaministerium von Leonore Gewessler heißt.

Es wird erstmals der Begriff „im Wesentlichen biologische Verfahren“ im Patentecht definiert. Pflanzen und Tiere, die mit biologischen Verfahren gezüchtet wurden, sind jedenfalls davon auszunehmen, auch wenn sie dieselben Eigenschaften aufweisen, wie ihre mittels Gentechnik erzeugten Zwillinge.

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Gefahr für die Landwirtschaft

Bauernbund-Präsident Georg Strasserspricht sich ebenfalls gegen eine Patentierung von Pflanzen und Tieren aus. „Patente auf Pflanzen gefährden unsere Landwirtschaft und die Ernährungssouveränität. Sie würden dazu führen, dass Bäuerinnen und Bauern sowie Züchterinnen und Züchter etwa Lizenzgebühren für Saatgut bezahlen müssten – das wäre für viele nicht leistbar. Patente auf Pflanzen hemmen den Zuchtfortschritt und legen den Saatgutmarkt lahm.“Strasser sieht den klassischen Sortenschutz als wirkungsvolles Instrument. „Der Sortenschutz mit dem Landwirte- und Züchterprivileg bietet ausreichend Schutz für Sorteninhaber und ermöglicht die Weiterverwendung geschützter Sorten für die Züchtung“, sagt Strasser.

Eine Beschlussfassung der Patentrechts-Novelle durch den Nationalrat hätte Signalwirkung aufeuropäischer Ebene. „Österreich würde durch einen entsprechenden Beschluss die Rolle desVorkämpfers für Wahlfreiheit der Bäuerinnen und Bauern im Pflanzen- und Saatgutbereich inganz Europa übernehmen“, erklärt Bio Austria Obfrau Gertraud Grabmann.

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