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Auf was Traktorfahrer achten müssen

Wann Strafmandate, Anzeigen oder Fahrverbote drohen können.

Lesezeit: 3 Minuten

In der Erntezeit haben die Traktoren in Österreich Hochbetrieb. Sobald sie die Hofgrenze überschreiten und sich auf öffentlichen Straßen bewegen, werden aus diesen Arbeitsmaschinen Verkehrsteilnehmer mit eigenen ­Regeln und Vorschriften. Es ist unerlässlich, diese Vorschriften zu kennen und einzuhalten, um für die Sicherheit aller auf der Straße zu sorgen.

Es gibt vielfältige Regelungen, die für Traktoren gelten. Von technischen Anforderungen bis hin zu Bestimmungen zum Transport von Personen gibt es einiges zu beachten. Zum Beispiel müssen gefährliche, bewegliche Teile wie Gelenkwellen ordnungsgemäß abgedeckt sein, um sowohl den Fahrer als auch andere in der Nähe befindliche Personen zu schützen. Weitere bewegliche Teile wie Zapfwellen, die eine Gefahr darstellen könnten, müssen ebenfalls vollständig abgeschirmt sein.

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Auf Abmessungen muss geachtet werden

Traktoren sind für ihre Anpassungsfähigkeit bekannt und können mit verschiedenen Anbauten und Geräten ausgestattet werden. Allerdings dürfen diese die zulässige Gesamtbreite von 3 m nicht überschreiten. In speziellen Fällen kann jedoch eine Breite von bis zu 3,30 m zugelassen werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft Gegenstände, die am Traktor hervorstehen. Diese müssen gut sichtbar gemacht werden, insbesondere bei Dunkelheit oder schlechten Wetterverhältnissen: Reflektierende Markierungen sollten an allen seitlich hinausragenden Teilen, außer Rädern, angebracht sein.

Wenn die hervorragenden Teile mehr als 40 cm seitlich überstehen, braucht der Traktor zusätzliche Lichter, um gut gesehen zu werden. Diese Leuchten sollten gut positioniert sein, sodass sie weder zu hoch noch zu niedrig sind. Für extrem lange Teile, die mehr als 1,5 m über den Traktor hinausragen, sollte eine speziell markierte Tafel angebracht werden.

Kinder nur in geschlossener Kabine mitnehmen

Das Mitführen von Kindern ist nur ­unter besonderen Bedingungen gestattet. Für die jüngsten unter ihnen, zwischen fünf und zwölf Jahren, ist eine geschlossene Kabine obligatorisch. Bei der ­Beförderung von Arbeitskräften mittels Anhängewagen sollte beachtet ­werden, dass nicht mehr als acht Personen und nur bis zu einer Entfernung von 10 km vom Betrieb befördert werden dürfen.

Bei Verstößen gegen die obengenannten Bestimmungen können sowohl Organstrafmandate als auch schwerwiegendere Maßnahmen wie Anzeigen oder ein Fahrverbot folgen. Es ist daher essenziell für jeden Landwirt, sich dieser Regelungen bewusst zu sein. Denn die Sicherheit auf der Straße beginnt in jedem einzelnen Betrieb. Durch die Einhaltung der Vorschriften sorgen wir nicht nur für die Sicherheit unserer Mitarbeiter und Familien, sondern leisten auch einen wertvollen Beitrag zur allgemeinen Verkehrssicherheit.

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