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Mitnahmepflicht beim Traktorführerschein revidiert

Der Verkehrsausschuss hat vergangene Woche die seit Sommer 2011 geltende Mitnahmepflicht beim Traktorführerschein revidiert. Mit dem neuen Beschluss gilt damit wieder die frühere Ausnahmeregelung, wonach der Landwirt für Fahrten im Umkreis von 10 km vom dauernden Standort des Fahrzeugs keinen

Lesezeit: 2 Minuten

Der Verkehrsausschuss hat vergangene Woche die seit Sommer 2011 geltende Mitnahmepflicht beim Traktorführerschein revidiert. Mit dem neuen Beschluss gilt damit wieder die frühere Ausnahmeregelung, wonach der Landwirt für Fahrten im Umkreis von 10 km vom dauernden Standort des Fahrzeugs keinen Führerschein dabei haben muss.


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Die Mitnahmepflicht habe sich als völlig praxisfern erwiesen und vielen Landwirten das Leben unnötig schwer gemacht, erklärte der Österreichische Bauernbund (ÖBB), der massiv auf eine erneute Änderung des Führerscheingesetzes gedrängt hatte. Der ÖBB hatte argumentiert, dass Landwirte gerade in der Erntezeit meist mehrmals am Tag ihre Arbeitsmaschinen wechselten; dadurch könne der Führerschein leicht verschmutzt werden oder beim Arbeitseinsatz verlorengehen. Die Abkehr von der Mitnahmepflicht rief allerdings nicht nur positive Reaktionen hervor.


Wolfgang Herzer, Obmann des Fachverbandes Güterbeförderung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), wies darauf hin, dass Lkw-Fahrer peinlich genau darauf achten müssten, unzählige Dokumente im Fahrzeug mitzuführen. Für die Fahrer von landwirtschaftlichen Fahrzeugen tickten die Uhren offenbar anders. Schon jetzt gebe es eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen für die Landwirtschaft, monierte Herzer. Nun komme eine neuerliche Ausnahme hinzu, die inhaltlich nicht nachvollziehbar sei. Zwar seien Vereinfachungen grundsätzlich wünschenswert, doch dafür sollten alle Verkehrsbereiche durchleuchtet werden.


Diese Reaktion stieß bei ÖBB-Präsident Jakob Auer auf große Verwunderung und Unverständnis. „Die Spediteure und deren Wirtschaftskammer-Vertreter können doch nicht ernsthaft internationale Transporte, wo auf hochrangigen Straßennetzen Millionen von Gütertonnen quer durch Europa gefahren werden, mit Traktorfahrten auf Feld- und Dorfstraßen im Umkreis eines Bauernhofes vergleichen“, so Auer. Anders als der Fachverband unterstelle, komme die Landwirtschaft keineswegs in den Genuss einer neuen Ausnahme. Vielmehr sei der Gesetzgeber wieder zur alten Regelung zurückgekehrt. (AgE)

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