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Bis zu 10.000 Betrieben droht das Aus bei der Pauschalierung

Die Bundesregierung will neue Spielregeln für die Pauschalierung aufstellen. Bis zu 10.000 Betriebe müssen vermutlich Anfang 2022 in die Regelbesteuerung wechseln.

Lesezeit: 3 Minuten

Es hat sich bereits angedeutet, nun wird es ernst: Betriebe mit einem Umsatz von mehr als 600.000 €/Wirtschaftsjahr dürfen voraussichtlich ab dem 1.1.2022 nicht mehr pauschalieren. Außerdem will die Bundesregierung den Pauschalierungssatz jedes Jahr neu auf den Prüfstand stellen und bei Bedarf nachschärfen (derzeit 10,7 %). Bereits Ende November könnte die Große Koalition die entsprechenden Vorschriften mit dem Jahressteuergesetz 2020 verabschieden, heißt es übereinstimmend aus Berlin.

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Stimmen Bundestag und -rat den neuen Regeln zu, zahlen rund 7.000 bis 10.000 Betriebe die Zeche. Sie müssten Anfang 2022 in die Regelbesteuerung wechseln. Zwar erzielen rund 20.000 Landwirte Jahr für Jahr einen Umsatz von mehr als 600.000 €. Rund die Hälfte aus dieser Einkommensklasse versteuern ihre Umsätze jedoch ohnehin schon mit den Regelsätzen (19 % bzw. 7 %).

Dass die Große Koalition neue Hürden für die Pauschalierung aufstellt, kommt nicht überraschend. Zwischen der Bundesregierung und der EU tobt seit Jahren ein Streit um die Frage: Wer darf pauschalieren und wer nicht? Brüssel stört sich daran, dass in Deutschland rund 65 % der Betriebe von der Regelbesteuerung verschont bleiben. Lediglich gewerbetreibende Landwirte müssen die regulären Sätze in Rechnung stellen und an das Finanzamt weiterreichen (19 % bzw. 7 %). Der EU reicht das nicht. Die Pauschalierung sei nur für kleinere Betriebe gedacht, um diesen den Aufwand bei den Aufzeichnungen für die Umsatzsteuer zu ersparen. Die Zankerei gipfelte 2018 in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.

Um die Wogen zu glätten, geht Berlin nun einen Schritt auf die EU zu. ”Aus unserer Sicht gab es auch keine Alternative”, so der Bundestagsabgeordnete Hans Jürgen-Thies (CDU) gegenüber top agrar. Andernfalls würde sich Deutschland in doppelter Hinsicht Ärger einfangen: Zum einen hat die EU Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht, um den Druck zu erhöhen. Zum anderen droht der Regierung ein beihilferechtliches Verfahren. Denn Brüssel hält den Pauschalierungssatz von 10,7 % für zu hoch, wodurch deutsche Landwirte zu Unrecht von der Pauschalierung profitieren. ”Die EU beruft sich auf eine Berechnung des Bundesrechnungshofes”, so Thies. Danach wäre ein Wert von nur 9,3 % angemessen. Die Bundesregierung verweist hingegen auf eine eigene Berechnung für den Zeitraum 2012 bis 2014, wonach die durchschnittliche Vorsteuerbelastung 12,5 % beträgt. Die betroffenen Landwirte zahlen demnach sogar mehr als sie müssten.

Gerichtsverfahren vom Tisch?

Ob das Friedensanbot aus Berlin die Gemüter besänftigt, ist offiziell nicht bekannt. Hinter vorgehaltener Hand heißt es in Berlin: Setzt die Regierung die neuen Spielregeln eins zu eins um, wird die EU das Kriegsbeil höchstwahrscheinlich begraben.

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