Das Bundeskabinett hat am Freitag wichtige Teile des milliardenschweren Konjunkturprogramms beschlossen. Einiges soll schon zum 1. Juli in Kraft treten. Für Landwirte sind vor allem folgende Punkte von Bedeutung:
- Die Umsatzsteuersätze werden in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 % und von 7 auf 5 % gesenkt.
- Für Pauschalierer bleibt es bei dem Satz von 10,7 %.
- Für pauschalierende Direktvermarkter, die für Wein und Getränke sonst 19 % Umsatzsteuer abrechnen müssen, wird im zweiten Halbjahr der Satz ebenfalls auf 16 % gesenkt.
- Einführung einer degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden (25 %, höchstens das 2,5-fache der linearen Abschreibung).
- Vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfristen um ein Jahr (§ 6b EStG).
- Verlängerung der in 2020 endenden Fristen für Investitionsabzugsbeträge um ein Jahr (§ 7g EStG).
- Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf 5 Mio. € bzw. 10 Mio. € (bei Zusammenveranlagung) erweitert sowie ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag für 2020 unmittelbar finanzwirksam schon mit der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen.
- Für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind wird ein Kinderbonus von 300 € gewährt.
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„Dieses Gesetzespaket enthält Erleichterungen und Impulse, die wichtig sind und auch den Landwirten helfen. Wir begrüßen, dass die Vorschläge des Berufsstandes berücksichtigt worden sind", so Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, in einer ersten Reaktion. Die Maßnahmen sollen kommende Woche im Eilverfahren von Bundestag und -rat beschlossen werden, damit es zum 1. Juli 2020 in Kraft treten kann.