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Künftig mehr Funkmaststandorte auf dem Land?

Der Deutsche Bauernverband hat sich mit einem führenden Funkmastbetreiber auf einen Mustermietvertrag und Empfehlungen zu den Mietbedingungen für Freiflächenfunkmaststandorte auf dem Land geeinigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) und Vantage Towers haben sich auf einen gemeinsamen Mustermietvertrag und Empfehlungen zu den Mietbedingungen für Freiflächenfunkmaststandorte auf dem Land geeinigt. Vantage Towers ist ein führender Funkmastbetreiber in Europa.

Mustervertrag mit ausgewogenen Vertragsbedingungen

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Der Mustervertrag enthält laut Angaben des DBV neben den den Vertragsinhalten ausgewogene Regelungen, etwa zur Vertragslaufzeit, umfassende Regelungen zur Haftung, eigenständige Rückbaubürgschaften und Empfehlungen zu marktgerechten Mindestmiethöhen. Der DBV wird seinen Mitgliedern mit geeigneten Standortflächenden Mustervertrag als Beratungsgrundlage auf Ebene der Landes-, Regional- und Kreisbauernverbände zur Verfügung stellen.

Die Mustervertragsregelungen beinhalten keine verbindlichen Vorgaben für die individuellen Vertragsverhandlungen. Für eine Prüfung oder Beratung von Angeboten zur Anmietung von Grundstücken für Funkmaststandorte stehen Verbandsmitglieder wie gewohnt auf den Ebenen zur Verfügung.

Bis 2025 mehrere Tausend Standorte nötig

Um den Ausbau zu beschleunigen, sind bis 2025 im ländlichen Raum mehrere Tausend Funkmaststandorte einzurichten, anzumieten und zu erschließen. Aus Sicht der Grundstückseigentümer sind dabei ausgewogene Mietverträge sowie marktgerechte Miethöhen wichtig.

Mit diesem Ziel kamen die Gespräche zwischen dem Deutschen Bauernverband und Vantage Towers über einen Mustermietvertrag und Empfehlungen zu den Mietbedingungen für Freiflächenfunkmaststandorte erfolgreich zum Abschluss. In weiteren Gesprächsrunden soll es auch um alternative Vertragsmodelle gehen.

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