Geschützte geografische Angabe

Nordhessische „Ahle Wurst“ erhält EU-Schutz

Hessen ist hocherfreut: Die traditionelle „Ahle Wurst“ ist nun offiziell geschützte geografische Angabe (g.g.A.) der Europäischen Union. Lesen Sie, was ihr Geheimnis ist.

von Alfons Deter Alfons Deter
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Deutschland ist um eine geschützte Herkunftsangabe reicher. Die aus Hessen stammende „Ahle Wurst“, auch „Ahle Worscht“ genannt, erhält die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) der Europäischen Union.

Der Beschreibung im aktuellen EU-Amtsblatt zufolge handelt es sich hierbei um eine luftgetrocknete beziehungsweise leicht kaltgeräucherte Dauerwurst. Sie besteht aus schlachtfrischem Schweinefleisch. Traditionell wird das Produkt in Nordhessen in Hausschlachtung hergestellt. Für die Herstellung der „Ahle Wurst“ wird nahezu das gesamte Schwein - zumeist ältere Tiere - noch schlachtwarm mittelgrob mit dem Fleischwolf zerkleinert und gewürzt. Ausgenommen sind Innereien, Knochen und Sehnen. Der Speckanteil ist auf maximal 35 % begrenzt.

Zur Würzung sind Salz und Pfeffer zugelassen. Überdies dürfen Gewürze wie Knoblauch, Kümmel, Muskat und Senfkörner verwendet werden. Die Wurst muss im Anschluss mindestens vier Wochen bei einer Temperatur von unter 15 Grad reifen. In Herstellung und Verwendung soll das Produkt stark der italienischen Salami ähneln.

Die Bezeichnung „Ahle“ kommt vom mitteldeutschen Begriff für das Wort „alt“, also „Alte Wurst‘. Dies liegt an der besonders langen Reifezeit.


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