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Streit um Umsatzsteuer: Teilerfolg für die Bundesregierung

Die EU hat offensichtlich eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der Umsatzsteuerpauschalierung zurückgezogen. Ausgestanden ist die Sache damit aber noch nicht.

Lesezeit: 2 Minuten

Es war eine der letzten Amtshandlungen der alten Bundesregierung, die nun offensichtlich Wirkung zeigt: Kurz vor Jahresende hatte die Große Koalition die Zügel für die Pauschalierung der Umsatzsteuer deutlich angezogen.Seitdem dürfen nur noch Betriebe mit einem Nettoumsatz von weniger als 600.000 € pauschalieren. Alle anderen werden faktisch in die Regelbesteuerung zwangsrekrutiert.

Jahrelange Streiterei

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Aus freien Stücken hatte sich die Koalition zu diesem Schritt nicht entschlossen. Jahrelang stritten die alte Bundesregierung und die EU über zwei Fragen: Wer darf pauschalieren? Und ist der Satz von 10,7 % zu hoch? Konkret warf die EU Deutschland vor, dass hierzulande zu viele Betriebe pauschalieren dürften und der Pauschalierungssatz viel zu hoch angesetzt sei. Die Zankerei gipfelte in gleich zwei Verfahren:einem Vertragsverletzungsverfahren und einem Beihilfeverfahren, das auf Beschwerden von französischen Landwirten hin eröffnet wurde. Weil man keine Einigung erzielen konnte, erhob die EU sogar in dem Vertragsverletzungsverfahren Klage vor dem Europäischem Gerichtshof.Um die Wogen zu glätten, gab Berlin nach, zog den Kreis der Pauschalierer kleiner und senkte den Satz von 10,7 auf 9,5 %.

Ein erster Schritt, aber...

Die EU-Kommission hat das Friedensangebot nun angenommen und die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof fallen gelassen.Allerdings ist damit nicht das Beihilfeverfahren beendet. Darin geht es um den Vorwurf,ob Deutschland in der Vergangenheit durch die Pauschalierung seinen Landwirten indirekt zu viele Beihilfen gewährt hat. Im Schlimmsten Fall drohen den betroffenen Landwirten sogar Rückzahlungen.Der Bayerische Bauernverband wertet den Rückzug der Klage dennoch als positives Signal. Denn ein negativer Ausgang des Vertragsverletzungsverfahrens hätte die Position im Beihilfeverfahren deutlich verschlechtert.

Das Beihilfeverfahren kann die EU-Kommission ohnehin nicht alleine beenden. Dazu ist die Zustimmung der Beschwerdeführer nötig. "Mit dem Ende des Vertragsverletzungsverfahrens wurde aber eine wichtige Grundvoraussetzung geschaffen, um auch das Beihilfeverfahren für die deutsche Land- und Forstwirtschaft positiv beenden zu können", so der Bauernverband weiter.

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