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Forschungsaufruf

Innovative Projekte für eine nachhaltige Ernährung gesucht

Im Programm zur Innovationsförderung sucht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die eine gesunde und nachhaltige Ernährung fördern.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Programm zur Innovationsförderung sucht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die eine gesundheitsförderliche und nachhaltige Ernährung einfach und selbstverständlich machen. Projektskizzen können bis zum 28. Februar 2023 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.



In der Bekanntmachung stehen folgende Bereiche im Fokus:

  • Innovative Projekte, die Lebensmittelabfälle und sonstige Verluste entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette vermeiden
  • Innovationen, die wissenschaftliche Erkenntnisse bei der nachhaltigen (Weiter-) Entwicklung von Menüs, Speiseplänen, Mahlzeiten oder Produkten anwenden – im Optimalfall in Verbindung mit gering verarbeiteten Produkten auf pflanzlicher Basis
  • Innovationen, die die Ernährungsumgebung fairer gestalten und die individuelle Ernährungskompetenz erweitern

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Wer kann gefördert werden?

  • Alle gewerblichen Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland,
  • Forschungseinrichtungen in Verbindung mit einem gewerblichen Unternehmen und
  • sonstige natürliche oder juristische Personen wie Vereine oder Verbände in Zusammenarbeit mit einem gewerblichen Unternehmen.

Intensität der Projektförderung

  • Kleine Unternehmen: max. 70 % der zuwendungsfähigen Kosten bei industrieller Forschung, max. 45 % der zuwendungsfähigen Kosten bei experimenteller Entwicklung
  • Mittlere Unternehmen: max. 60 % der zuwendungsfähigen Kosten bei industrieller Forschung, max. 35 % der zuwendungsfähigen Kosten bei experimenteller Entwicklung
  • Großunternehmen: max. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten bei industrieller Forschung, max. 25 % der zuwendungsfähigen Kosten bei experimenteller Entwicklung
  • Forschungseinrichtungen: max. 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Weitere Informationen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

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