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ASP: Konsequenzen auch für Rinderhalter

Lesezeit: 1 Minuten

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) bereitet vor allem den Schweinehaltern große Sorgen. Dabei treffen die rechtlichen Einschränkungen in den betroffenen Gebieten auch Rinderhalter. Auch wenn sie bisher alle Futtermittel nutzen dürfen, stellen Vorgaben beim Futterbau und rechtliche Unsicherheiten große Hürden dar.


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So berichtet Mutterkuhhalter Volker Naschke aus dem Landkreis Spree-Neiße: „Wir wissen noch nicht, welche Kulturen wir im Frühjahr anbauen dürfen. Um bestmöglich vorbereitet zu sein, verfüttere ich bereits mehr Gras in der Ration.“ Schon die Herbstbestellung war verzögert, was sich negativ auf Ernteertrag und -qualität auswirken wird. Da der Zukauf von Futter und Stroh möglich bleibt, hat Naschke sich zusätzlich Reserven angeschafft – wenn auch zu sehr hohen Preisen.


Für Milcherzeuger gilt: In ASP-Gebieten erfassen die Molkereien weiterhin die Milch. Gemischtbetriebe müssen jedoch gewährleisten, dass der Schweinebestand ausreichend vom Bereich der Milchabholung getrennt ist.

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