Bio-Kühe dürfen noch bis Ende 2013 angebunden gehalten werden. Die Anpassungsfrist, die bisher bis Ende 2010 festgelegt war, wird um drei Jahre verlängert. Wie die Österreichische Bauernzeitung berichtet, dürfen laut EU-Verordnung Bio-Betriebe mit mehr als 35 GVE nach Ablauf der Anpassungsfrist ihre Kühe nicht mehr angebunden halten.
Bio-Kühe dürfen noch bis Ende 2013 angebunden gehalten werden. Die Anpassungsfrist, die bisher bis Ende 2010 festgelegt war, wird um drei Jahre verlängert. Wie die Österreichische Bauernzeitung berichtet, dürfen laut EU-Verordnung Bio-Betriebe mit mehr als 35 GVE nach Ablauf der Anpassungsfrist ihre Kühe nicht mehr angebunden halten. Durch die Fristverlängerung laufen die größeren Betriebe nicht mehr Gefahr Gelder zu verlieren, weil sie die EU-Durchführungsbestimmungen nicht erfüllen.
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