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bpt: Tiergesundheit durch Tierarztmangel in akuter Gefahr!

Die Anforderungen an die Tierärzte nehmen zu, sie sollen der verlängerte Arm des Staates beim Tierwohl und bei Meldepflichten sein. Doch es gibt immer weniger, die Großviehtierarzt werden wollen.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Anforderungen an die Tierärzte nehmen seit Jahren zu und werden immer komplexer. Diesen gegenüber steht das akute Problem des Tierärztemangels. Von den derzeit rund 22.000 praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten in Deutschland (davon rund 12.000 Praxisinhaber und 10.000 angestellte Tierärzte) arbeiten nur noch etwa 3.500 in der tierärztlichen Versorgung der landwirtschaftlichen Nutztiere.

„Die tierärztlichen Ressourcen werden besonders im ländlichen Bereich immer knapper, denn der Nachwuchs in der kurativen Praxis fehlt“, erläutert Heiko Färber, Geschäftsführer des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt).

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Die Gründe dafür sind vielfältig. Neben dem Wunsch nach Stadtnähe und Work-Life-Balance spielen bei der jüngeren Generation die zum Teil immer noch schwierigen Arbeitsbedingungen, aber auch insuffiziente Auswahlverfahren für Tiermedizinstudierende eine Rolle. Immer weiter zunehmende gesetzliche Anforderungen und die damit verbundene Bürokratie verschärfen die Situation noch zusätzlich.

Ein Blick auf die nationale Umsetzung der EU-Tierarzneimittelverordnung bestätigt das. Denn mit der aktuellen (ersten) Novellierung des Tierarzneimittelgesetzes werden nicht nur weitere Meldeverpflichtungen geschaffen, sondern es sollen sogar notwendige antibiotische Behandlungen noch weiter reduziert werden, obgleich in den letzten zehn Jahren der Antibiotikaeinsatz in der (Nutz- )Tierhaltung bereits um mehr als 60 % reduziert wurde. Diese Leistung belegt doch mehr als eindrucksvoll, dass Tierärzte und Tierhalter dem One-Health-Gedanken mit Nachdruck verpflichtet sind, so Färber auf der EuroTier.

Eine weitere Reduktion von notwendigen antibiotischen Behandlungen birgt seiner meinung nach die ernsthafte Gefahr negativer Auswirkungen auf die Tiergesundheit und damit den Tierschutz. Das wurde vom bpt erst kürzlich in der Sachverständigenanhörung des Bundestagsausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am 17. Oktober d. J. auch nochmal sehr deutlich gemacht.

Flächendeckende Versorgung gefährdet

„Das alles ist ein großes Dilemma, denn nicht nur die zum Teil erfolglose Suche nach angestellten Tierärzten macht Probleme. Erschwerend hinzu kommt die Altersstruktur in den Praxen mit nicht mehr zu realisierenden Nachfolgeregelungen. Die flächendeckende tierärztliche Versorgung wird, wenn das alles so bleibt, schon bald nicht mehr gewährleistet werden können,“ prognostiziert Färber.

„Wenn aber kranke oder verletzte Tiere wegen mangelnder tierärztlicher Kapazitäten nicht mehr adäquat behandelt werden können, ist das eindeutig tierschutzrelevant“, mahnt er an.

Um dieser für den Tierschutz gefährlichen Entwicklung in Deutschland entgegenzusteuern, sind aus Sicht der Tierärzteschaft die von der Bundesregierung mit ihrer Fachkräftestrategie vorgesehenen erleichterten Rahmenbedingungen für die Einwanderung von Fachkräften allein nicht ausreichend.

Vielmehr braucht es eine zügige Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, um die immer größer werdende Gruppe von angestellten Tierärzten flexibler einsetzten zu können, und einen massiven Bürokratieabbau, damit die immer weniger zur Verfügung stehende Arbeitszeit auch tatsächlich für die Arbeit am Tier und damit die Tiergesundheit verwendet werden kann.

Bestandsbetreuung endlich gesetzlich umsetzen

„Der Tiergesundheit und damit dem Tierschutz wäre überdies mehr damit gedient, die knappen Ressourcen in der Nutzierpraxis für eine Intensivierung der tierärztlichen Bestandsbetreuung einzusetzen“, erläutert Heiko Färber. Bereits seit April 2021 sind im EU-Tiergesundheitsrecht verpflichtende tierärztliche Bestandsbesuche verankert.

Leider wurde diese sinnvolle EU-Vorgabe bislang nicht in nationales Recht überführt. „Die vom bpt und allen tierärztlichen Verbänden unisono geforderte zügige Umsetzung der Bestandsbetreuung hätte einen viel schnelleren und nachhaltigeren Effekt auf die Gesundheitssituation in den landwirtschaftlichen Betrieben und würde auch effektiver zu einer weiteren Reduzierung des Arzneimitteleinsatzes beitragen als weitere Meldepflichten mit fragwürdigem Nutzen“, bekräftigt Färber.

Denn regelmäßige und engmaschige Bestandsbesuche leisten sowohl für das Tierwohl als auch für den gesundheitlichen Verbraucherschutz und die rechtliche Absicherung des Landwirts als Lebensmittelproduzent wertvolle Dienste.

Sie tragen außerdem dazu bei, dass mit gesunden Tieren qualitativ hochwertige Lebensmittel wirtschaftlich rentabel produziert werden können, denn mit der Integration der Bestandsbetreuung durch den Hoftierarzt in den Produktionsprozess lassen sich Behandlungskosten senken, ein gezielterer Einsatz von Tierarzneimitteln sichern und gleichzeitig der Einsatz von Antibiotika weiter optimieren. Die tierärztliche Arbeit wird damit für den Landwirt vom Kosten- zum Rentabilitätsfaktor.

Die für die Bestandsbetreuung erstellten (fachlichen) Leitlinien wurden bereits in 2008 vom Bundesverband Praktizierender Tierärzte in Zusammenarbeit mit Bund und Ländern erarbeitet und in 2019 aktualisiert. Sie sind abrufbar unter: https://bit.ly/3WmW11W.

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