Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Tierwohl gefährdet

Amtstierärzte schlagen Alarm wegen Personalmangel in Schlachtbetrieben

Der Strukturwandel in den Kreisen führt dazu, dass in der Fläche weniger Tierärzte in der Nutztierpraxis tätig sind. Die amtliche Fleischuntersuchung konzentriert sich so auf wenige Tierärzte.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesverband beamteter Tierärzte (BbT) prangert einen "eklatanten Personalmangel" in der ambulanten amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung an. In einer Abwärtsspirale führe der Personalmangel zu immer längeren, nicht vergüteten Anfahrtszeiten, so dass die Vergütung bei Schlachtungen mit geringen Stückzahlen rasch weit unter dem Niveau des Mindestlohns liegt und in höchstem Maß unattraktiv wird.

Auch Nachwuchs-Tierärzte schrecke das ab. „Gerade in Zeiten, in denen Tierwohl und regionale Wertschöpfung durch die Gesellschaft gefordert, politisch gestärkt und unterstützt werden sollen, müssen die passenden Rahmenbedingungen für den Erhalt der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung in der Fläche geschaffen werden“, meint Verbandspräsident Dr. Holger Vogel.

Das Wichtigste zu den Themen Rind + Milch mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Der BbT fordert deswegen Änderungen des Tarifvertrags-Fleischuntersuchung („TV Fleisch“), um Anreize für Tierärzte zu schaffen, eine amtliche Tätigkeit der Schlachttier- und Fleischuntersuchung zu übernehmen.

Die Forderungen

Die amtliche Tätigkeit umfasst die Überwachung des Tierschutzes und der Schlachthygiene. Diese durch EU-Recht definierte Aufgabe amtlicher Tierärzte, muss sich laut Vogel auch im Tarifvertrag wiederfinden.

Außerdem müsse die Vergütungssituation verbessert werden – das betrifft u. a. die Vergütung der Fahrzeit zu und von Schlachtstätten (ausgenommen Großbetriebe) analog zum Probentransport, die Vergütung der Rüstzeiten (An- und Ablegen der Arbeitsschutz- und Hygienekleidung vor Ort) und auch die Vergütung der fachlich erforderlichen Fortbildungszeiten und damit in Zusammenhang stehende Reisezeiten und Kosten.

Überdies müssten amtliche Tierärzte in Großbetrieben bei Stilllegung des Betriebs abgesichert werden. Hier schlägt der BbT eine Entgeltfortzahlung bei ganztägigem Arbeitsausfall infolge Betriebsstörungen, bei Stilllegung und infolge behördlicher Maßnahmen bis zu einer Dauer von sechs Wochen vor.

Diese Anpassungen sind aus Sicht des BbT erforderlich, um auch in Zukunft ein hohes Niveau an gesundheitlichem Verbraucherschutz und Tierschutz in einer regionalen und kleinteiligen Lebensmittelproduktion in Deutschland zu gewährleisten.

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.