Freiheitsstrafen für Landwirte wegen Tierquälerei bestätigt
Wegen Tierschutz-Verstößen in 43 Fällen hatte das Landgericht Kempten drei Landwirte aus dem Allgäu zu Bewährungsstrafen verurteilt. Ein Revisionsverfahren bestätigte jetzt die Urteile.
In einem Revisionsverfahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Urteile im „Allgäuer Tierschutzskandal" bestätigt. Es seien keine belastenden Rechtsfehler festgestellt worden, teilte der BGH mit.
Zwei Jahre Freiheitsstrafe
Das Landgericht Memmingen hatte im November 2022 zwei Landwirte wegen mehrerer Fälle der quälerischen Misshandlung von Wirbeltieren und Verstößen gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Gegen einen Angeklagten verhängte es eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten sowie ein fünfjähriges Verbot der Haltung und Betreuung von landwirtschaftlichen Nutztieren.
Für den anderen Beklagten gab es ebenfalls ein Tierhaltungsverbot sowie eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Laut dem Richterspruch des Landgerichtes unterließen es die Angeklagten entgegen ihrer Pflicht als verantwortliche Tierhalter, bei den von ihnen betreuten Rindern unverzüglich Maßnahmen zur Behandlung kranker Tiere zu ergreifen, namentlich einen Tierarzt herbeizuziehen. Sie fügten so den Rindern länger anhaltende erhebliche Schmerzen zu, die bei Ergreifen notwendiger Maßnahmen hätten vermieden werden können. Ein Angeklagter enthornte ferner acht Kälber mittels eines ungeeigneten Geräts ohne geeignete Schmerzmittelgabe.
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Zwei Jahre Freiheitsstrafe
Das Landgericht Memmingen hatte im November 2022 zwei Landwirte wegen mehrerer Fälle der quälerischen Misshandlung von Wirbeltieren und Verstößen gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Gegen einen Angeklagten verhängte es eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten sowie ein fünfjähriges Verbot der Haltung und Betreuung von landwirtschaftlichen Nutztieren.
Für den anderen Beklagten gab es ebenfalls ein Tierhaltungsverbot sowie eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Laut dem Richterspruch des Landgerichtes unterließen es die Angeklagten entgegen ihrer Pflicht als verantwortliche Tierhalter, bei den von ihnen betreuten Rindern unverzüglich Maßnahmen zur Behandlung kranker Tiere zu ergreifen, namentlich einen Tierarzt herbeizuziehen. Sie fügten so den Rindern länger anhaltende erhebliche Schmerzen zu, die bei Ergreifen notwendiger Maßnahmen hätten vermieden werden können. Ein Angeklagter enthornte ferner acht Kälber mittels eines ungeeigneten Geräts ohne geeignete Schmerzmittelgabe.