Das Bundeskartellamt wird die Rechtmäßigkeit des BDM-Milchboards erst dann überprüfen, wenn die neue Erzeugergemeinschaft mindestens 50% der deutschen Milch unter Vertrag genommen hat. Derzeit bestehe kein Handlungsbedarf, erklärte die Behörde gegenüber top agrar, weil ein Eingriff in den Wettbewerb noch nicht erkennbar sei. Bisher sei eine marktbeherrschende Stellung weder bei der Anzahl der Mitglieder noch bei der gebündelten Milchmenge erkennbar.
Nach dem Marktstrukturgesetz ist kleinen Erzeugergemeinschaften die Bündelung ihrer Produkte und eine gemeinsame Preisfeststellung erlaubt, um deren Marktposition zu stärken. Eine Bündelung von 80% der deutschen Milchmenge, wie vom Milchboard angestrebt, sei durch das Marktstrukturgesetz jedoch nicht gedeckt und das Kartellamt müsse tätig werden, erklärte die Behörde. Auch ein Einschreiten der EU sei denkbar. Oberstes Ziel sei es, die Verbraucher zu schützen und den Wettbewerb unter den Milcherzeugern und Molkereien zu erhalten.
Aus diesem Grund will das Kartellamt auch auf Molkereiseite jede weitere Konzentration überprüfen. Dabei werde unterschieden, ob die betroffenen Unternehmen bzw. deren Produkte bereits marktbeherrschend seien (z.B. Sauermilchkäse von Müller-Milch) oder ob es sich um austauschbare Massenware handele (z.B. Konzentrat aus Schleswig-Holstein).
Gegenwärtig überprüft das Kartellamt die Zulässigkeit der neuen Vertriebsorganisation "Nordkontor" von Nordmilch und Humana Milchunion. Dazu werden bis Ende März alle Betroffenen in der Wirtschaft schriftlich befragt. Mit einer Entscheidung wird im April gerechnet.