Das Amtsgericht Schwetzingen hat ein Verfahren gegen einen 74-jährigen Landwirt wegen unerlaubter gewerblicher Schlachtungen auf seinem Hof nach Zahlungszusage von 178.000 € eingestellt. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Schon 2015/16 habe er die behördliche Auflage bekommen, nicht mehr als eine Schlachtung pro Jahr durchzuführen – für den Eigenbedarf. Laut Staatsanwaltschaft Mannheim ignorierte er das aber und schlachtete zwischen 2016 und 2021 offenbar 74 weitere Tiere. Es soll dabei einen Tag mit fünf Schlachtungen gegeben haben.
Zig Verstöße
Auch um die Hygiene- und Kennzeichnungsvorschriften soll sich der Mann nicht geschert haben. Ebenso gab es keine Fleischbeschauen. Vor Gericht ging es weiter um verschmutzte Arbeitsgeräte und ungeeignete, da schadhafte Zerlegeräumlichkeiten.
Bedenklich sei auch der Umstand, dass bei den geschlachteten Rindern das Rückenmark nicht sachgerecht entfernt wurde und damit die Gefahr einer BSE-Infektion bzw. die Übertragung möglicher Erreger auf das Fleisch bestanden habe. Und dann seien im betreffenden Zeitraum auch noch mehrere Kälber an Salmonellen erkrankt und verendet.
Die Staatsanwaltschaft sah also in insgesamt 37 eigenständigen Taten Rechtsvorschriften zur Wahrung der Lebensmittelsicherheit verletzt. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe allerdings zunächst. Es kam dann auf Wunsch der Verteidigung zu einer längeren Unterbrechung der Verhandlung und Beratungen, an deren Ende die Überraschung stand, dass das Verfahren gegen Zahlung von 178.000 € eingestellt wird. Der Betrag ist innerhalb von sechs Monaten zu zahlen und setzt sich aus den vermuteten Erlösen der Schlachtungen zusammen. Einsichtig soll sich der Mann aber bis zum Schluss nicht gezeigt haben.