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MV-Agrarminister Backhaus: Mobile Schlachtung bleibt eine Nische

Die mobile Schlachtung erspart den Tieren lange Transportwege. Das kommt auch dem Klimaschutz zugute. Aufgrund der hohen Stückkosten wird sie jedoch eine Nischenlösung bleiben.

Lesezeit: 2 Minuten

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus warnt davor, die Erwartungen in die mobile Schlachtung zu hoch zu schrauben. In einer Sitzung des Schweriner Landtags, in der darüber diskutiert wurde, wie sich das Tierwohl bis hin zur Schlachtung verbessern lässt, räumte Backhaus zwar ein, dass die mobile Schlachtung dazu beitragen kann, das Tierwohl zu verbessern. Denn lange Tiertransporte zu vermeiden, bedeute weniger Stress für die Tiere und komme zudem dem Klimaschutz zugute.

Zu hohe Stückkosten

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Dennoch wird die mobile Schlachtung seiner Meinung nach eine Nischenlösung bleiben. Denn angesichts der geringen Schlachtkapazitäten seien höhere Kosten bei diesem Verfahren unvermeidlich. Und ein finanzieller Ausgleich der höheren Aufwendungen komme aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht in Frage, so der Minister.

Zuschüsse über die Innovationsförderung

Hintergrund: Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte Anfang Januar angekündigt, die mobile Schlachtung auf Höfen stärker zu unterstützen. Denn davon verspricht er sich kürzere Transportzeiten für die Tiere und mehr Wertschöpfung für die Landwirte.

Maximal sechs Schweine pro Schlachtvorgang

Im Rahmen der Innovationsförderung können von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Innovationen zur mobilen Schlachtung inklusive der „Weideschlachtung“ im Herkunftsbetrieb finanziell gefördert werden. Pro Schlachtvorgang dürfen aber maximal drei Rinder, sechs Schweine oder drei Einhufer geschlachtet werden. Entsprechende Projektskizzen müssen bis zum 6. April 2023 bei der BLE eingereicht werden.

Förderung im Rahmen der Marktstrukturverbesserung

Zudem, so berichtete Backhaus in Schwerin, können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. € nach der Richtlinie zur Marktstrukturverbesserung gefördert werden, wenn sie in mobile Schlachteinheiten investieren. Voraussetzung sei allerdings, dass das Verarbeitungsunternehmen Lieferverträge mit mindestens drei Erzeugern abgeschlossen hat.

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