Die niederländischen Milcherzeuger müssen ihre Phosphat-Produktion um 8,3% (im Vergleich zum 2. Juli 2015) reduzieren. Die entsprechende Quote soll ab 2018 gelten. Das gab Staatssekretär Martijn van Dam bekannt.
Ab 2018 erhalten die Milcherzeuger Phosphat-Produktionsrechte. Die Quote richtet sich nach der jeweiligen Produktion im Juli 2015. Damit die landesweite P-Produktion unter der von der EU-erlaubten Grenze liegt, wird die einzelbetriebliche Quote um 8,3 % gekürzt.
Diese betrifft rund 24.600 Milcherzeuger und damit nicht alle Betriebe. Freigestellt sind rund 9.500 Rinderhalter, die ausreichend Flächen nachweisen können (flächengebundene Betriebe). Weniger reduzieren müssen außerdem Betriebe, die 2015 nur knapp über der erlaubten P-Produktionsmenge lagen. Zusätzlich wird es Sonderregelungen geben, z.B. für Neueinsteiger oder unter besonderen Umstände (Umsiedlung wegen Straßenbau, Naturschutzgebieten etc.).
Ein Sicherheitszuschlag ist in den Plänen nicht vorgesehen. Branchenorganisationen gehen davon aus, dass die beschlossene Kürzung ausreicht, um die erlaubte P-Produktion einzuhalten. Minister van Dam warnt jedoch: Sollte die Produktion in diesem Jahr höher ausfallen, so werde die Quote weiter eingeschränkt.
Hintergrund:Mit einer Phosphat-Produktion von 89,4 Mio. kg in 2015 hatten die niederländische Milchbranche die Obergrenze laut EU-Nitratrichtlinie (84,9 Mio. kg) deutlich überschritten. Die EU droht deshalb den Niederlanden die Ausnahmegenehmigung (Derogation) zu entziehen. Um das zu verhindern hat die Branche seit Anfang 2017 Reduktionsmaßnahmen eingeleitet, wie Schlachtprämien, Fütterungsmaßnahmen und Ausstiegsprämien (top agrar 01/2017, Seite R8).
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