Die mündliche Verhandlung über die Berufung der Nordmilch eG gegen Urteile des Landgerichts Stade fand gestern vor dem Oberlandesgericht Celle statt. Die Molkerei hatte 2007 abtrünnigen Mitgliedern mit einem "Verbandsdisziplinarverfahren" gedroht. Die betroffenen Mitglieder wandten sich mit ihrer Klage an das Landgericht Stade, das die Straffestsetzung zunächst für unwirksam ansah. Das Oberlandesgericht Celle hat im Ergebnis herausgestellt, dass die Parteien sich vergleichen sollen, so dass die erstinstanzlichen Urteile keinen Bestand hätten. Der den Vorsitz führende Präsident des Oberlandesgerichts machte deutlich, dass das Gericht eine Einigung für angemessen hält, nach der die Sofortwechsler des Jahres 2007 eine Zahlung an die Nordmilch auf die fest gesetzte Verbandsstrafe leisten. Der Senat zog sich nach einer zweistündigen Anhörung der Parteien zu einer längeren Zwischenberatung zurück. Er setzte die Vergleichsquote auf 25 % fest. Das Gericht machte die persönlich anwesenden Klägern insbesondere darauf aufmerksam, dass sie mit ihrem Sofortwechsel gegen den genossenschaftlichen Gedanken verstoßen hätten. Die Nordmilch war mit dem Vergleichsvorschlag des Gerichts zufrieden, da die Molkerei dies auch schon in Fällen der rückkehrbereiten Sofortwechsler vorgeschlagen hat.
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