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Wölfe greifen Mutterkuhherde an - vier Kälber gerissen

In einer Mutterkuhherde im brandenburgischen Proschim sind Anfang Mai mehrere Kälber von Wölfen gerissen worden. In der Nacht vom 1. zum 2. Mai rissen die Wölfe in einer Herde von 200 Mutterkühen 3 Kälber. Drei Tage später griff das Rudel die Mutterkuhherde erneut an und riss wieder ein Kalb.

Lesezeit: 3 Minuten

In einer Mutterkuhherde im brandenburgischen Proschim sind Anfang Mai mehrere Kälber von Wölfen gerissen worden. In der Nacht vom 1. zum 2. Mai rissen die Wölfe in einer Herde von 200 Mutterkühen 3 Kälber. Drei Tage später griff das Rudel die Mutterkuhherde erneut an und riss wieder ein Kalb. Der Landesbauernverband Brandenburg (LBV) schlägt jetzt Alarm und fordert eingehende Schutzmaßnahmen für Rinder und Schafe vor den Wölfen bzw. Wolf-Hund-Hybriden.


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Die Lausitz gehört zu den wolfreichsten Gebieten in Deutschland. Gerissene Schafe oder Ziegen sind schon keine Seltenheit mehr. Neu ist aber der Übergriff auf Rinder. Hier ergibt sich jetzt leider ein gewaltiges unkalkulierbares Gefahrenpotential, so der LBV. Eine Rinderherde - die aus Gefahr in Panik "durchgeht" \- ist von keinem noch so starken Zaun aufzuhalten. Die Gefahr für den Straßen- und Bahnverkehr, für Leib und Leben liegt hier deutlich auf der Hand.


Ein Einsatz von Herdenschutzhunden \- wie bei Schafen möglich und in Brandenburg bereits praktiziert - funktioniert bei Großtieren wie Pferden und Rindern nicht, da diese Hunde immer als Bedrohung ansehen. Der LBV fordert daher dringend den Schutz der Rinder vor Wölfen zu vestärken:


- Dazu sollen einzelne Wölfe der Wildbahn entnommen und z.B. in einem Wildgehege untergebracht werden können, um etwa o.g. Wiederholungsübergriffe zu verhindern.


- Wolfsbastarde dürfen nicht wie richtige Wölfe geschützt werden. Gerade in der Lausitz wurde in der Vergangenheit von solchen Mischlingen berichtet. Diese Bastarde - nicht Wolf und nicht Hund - haben die scharfen Sinne der Wölfe, sind aber wie Hunde ohne Scheu vor dem Menschen und großen Tieren (z.B. Pferden oder Kühen). Dies macht sie unberechenbar! Wer den Wolf schützen will, sollte ihn auch vor einer Bastardisierung bewahren.


- Die Landwirte müssen alle Schäden wirklich ersetzt bekommen. Amtlich bestätigte Tierverluste durch Wölfe werden zwar finanziell erstattet. Pikanterweise fällt der Schadensersatz unter die sog. De Minimis Regelung, die besagt, dass ein Betrieb nicht mehr als 7.500 € Beihilfen in 3 Jahren vom Land erhalten darf. Bei einer größeren Schaf-, einer Mutterkuhherde oder einem Pferdebetrieb ist diese Verlustgrenze sehr schnell erreicht. Danach bleibt der Betrieb auf den Schäden sitzen. Ebenso muss der Viehhalter finanzielle Unterstützung für ausbruchsichere Umzäunungen und Wolfabwehrmaßnahmen erhalten. Hier ist also dringend ehrliche Hilfe vom Land und seinen Behörden nötig.

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