Zurzeit reduzieren zahlreiche Ferkelerzeuger ihren Sauenbestand. Doch Achtung: Es dürfen nur gesunde Tiere transportiert und zur Schlachtung abgegeben werden. Werden bei Kontrollen Tiere als nicht transport- bzw. schlachtfähig eingestuft, riskiert der Tierhalter eine Strafe.
Prinzipiell transportfähig sind Sauen mit ungestörtem Allgemeinbefinden. Das heißt, dass das Tier aufmerksam und wach ist, ruhig atmet, einen normalen Ernährungszustand aufweist und alle vier Gliedmaße sowohl im Stand als auch in Bewegung normal belastet. Definitiv nicht aufgeladen werden dürfen Schweine mit gestörtem Allgemeinbefinden (z.B. Fieber), einer Infektion, Lahmheit sowie Tiere mit Verletzungen oder Schmerzen.
Wichtig ist auch das Trächtigkeitsstadium. Nach dem 77. Trächtigkeitstag, also im letzten Trächtigkeitsdrittel, dürfen Sauen grundsätzlich nicht mehr geschlachtet werden.
Die Beurteilung der Transport- und Schlachtfähigkeit ist für den Landwirt allerdings oft nicht einfach. Auch von Kreisveterinär zu Kreisveterinär kann das Urteil mitunter sehr unterschiedlich ausfallen.
Um die Transportfähigkeit möglichst einheitlich bewerten zu können, hat der Schweinegesundheitsdienst der LWK Niedersachsen zusammen mit dem Veterinäramt Cloppenburg und der Tierärztlichen Hochschule Hannover einen Leitfaden entwickelt.
Wichtige Tipps und Hinweise finden Sie zudem im top agrar-Beitrag „Schlachtsauen: Fit für den Transport“, der in der Ausgabe 7/2020, Seite S18 ff. erschienen ist. Beides, Leitfaden und Beitrag, können Sie unter folgendem QR-Code herunterladen.
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Zurzeit reduzieren zahlreiche Ferkelerzeuger ihren Sauenbestand. Doch Achtung: Es dürfen nur gesunde Tiere transportiert und zur Schlachtung abgegeben werden. Werden bei Kontrollen Tiere als nicht transport- bzw. schlachtfähig eingestuft, riskiert der Tierhalter eine Strafe.
Prinzipiell transportfähig sind Sauen mit ungestörtem Allgemeinbefinden. Das heißt, dass das Tier aufmerksam und wach ist, ruhig atmet, einen normalen Ernährungszustand aufweist und alle vier Gliedmaße sowohl im Stand als auch in Bewegung normal belastet. Definitiv nicht aufgeladen werden dürfen Schweine mit gestörtem Allgemeinbefinden (z.B. Fieber), einer Infektion, Lahmheit sowie Tiere mit Verletzungen oder Schmerzen.
Wichtig ist auch das Trächtigkeitsstadium. Nach dem 77. Trächtigkeitstag, also im letzten Trächtigkeitsdrittel, dürfen Sauen grundsätzlich nicht mehr geschlachtet werden.
Die Beurteilung der Transport- und Schlachtfähigkeit ist für den Landwirt allerdings oft nicht einfach. Auch von Kreisveterinär zu Kreisveterinär kann das Urteil mitunter sehr unterschiedlich ausfallen.
Um die Transportfähigkeit möglichst einheitlich bewerten zu können, hat der Schweinegesundheitsdienst der LWK Niedersachsen zusammen mit dem Veterinäramt Cloppenburg und der Tierärztlichen Hochschule Hannover einen Leitfaden entwickelt.
Wichtige Tipps und Hinweise finden Sie zudem im top agrar-Beitrag „Schlachtsauen: Fit für den Transport“, der in der Ausgabe 7/2020, Seite S18 ff. erschienen ist. Beides, Leitfaden und Beitrag, können Sie unter folgendem QR-Code herunterladen.