Welchen Anteil die Ebermast künftig hat, ist nach wie vor unklar. Viele Abnehmer fürchten geruchsbelastetes Fleisch. Das Risiko, dass Stinker auftreten, sinkt, wenn die Masteber leichter verkauft werden. Die Ebermasken strafen leichte Tiere jedoch stark ab. Das muss sich ändern, fordern viele Landwirte angesichts der Tatsache, dass Ferkel ab 2021 nicht mehr betäubungslos kastriert werden dürfen. Stefan Leuer und Bernd Westerfeld von der LWK Nordrhein-Westfalen haben berechnet, welche Ergebnisse geringere Mastendgewichte unter Berücksichtigung einer angepassten Ebermaske bringen würden:
- Bei einer Durchschnittsnotierung von 1,50 € je kg SG würde der Landwirt beim Verkauf von leichten Ebern mit ca. 83 kg SG nur 84 Indexpunkte erzielen. Grund: Die niedrigeren Teilstückgewichte ziehen den Erlöse deutlich nach unten. Gegenüber der Standardmaske fehlen rund 23 €.
- Da die Eber ihr volles Leistungspotenzial in der Regel erst in der Endmast ausschöpfen, wird bei leichten Tieren Leistung verschenkt.
- Durch das geringere Schlachtgewicht steigen die Produktionskosten um 2 Cent pro kg an. In Verbindung mit dem geringeren Erlös sinkt die Direktkostenfreie Leistung (DkfL) um ca. 7 € pro Tier.
- Über die höhere Umtriebszahl wird nur ein Teil der fehlenden DkfL kompensiert, unterm Strich fehlen 5 € je Platz.
- Da auch leichte Eber mit den vollen Vieheinheiten gewertet werden, entsteht hierdurch ein höherer Flächenbedarf für den Landwirt.
Soll die Ebermast künftig mehr Gewicht bekommen, müssen die Abrechnungsmasken entsprechend angepasst werden, lautet das Fazit der Experten.