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Afrikanische Schweinepest

ASP: Neue Prämienregelung in Mecklenburg-Vorpommern

Die „Pürzelprämie“ in Mecklenburg-Vorpommern läuft zum Monatsende aus. Seit 1. April gilt eine neue Prämienregelung für erlegte Wildschweine aus ASP-Restriktionsgebieten.

Lesezeit: 2 Minuten

Die vom Land Mecklenburg-Vorpommern gezahlte „Pürzelprämie“ in Höhe von 50 € pro erlegtem Wildschwein läuft Ende April aus. Die Prämie war eingeführt worden, um die Schwarzwildbestände in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig zu reduzieren und so die Gefahr der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu reduzieren. In den vergangenen Jahren hat das Land in diesem Zusammenhang rund 11 Mio. € an Jägerinnen und Jäger ausgezahlt.

Neue Verwaltungsvorschrift zur ASP-Bekämpfung

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Inzwischen sei die Seuche jedoch in Mecklenburg-Vorpommern angekommen und daher stehe die Seuchenbekämpfung im Vordergrund. Zu diesem Zweck gilt seit dem 1. April eine neue Verwaltungsvorschrift zur Bekämpfung der ASP, die auch Regelungen für neue Prämienzahlungen enthält.

25 € pro entnommenem Wildschwein

Jägerinnen und Jäger, die in ASP Restriktionsgebieten Schwarzwild entnehmen, erhalten nun pro entnommenem Stück 25 € Entschädigung. Für Fallwild, Unfallwild und krank erlegtes Schwarzwild zahlt das Land pro Tier ebenfalls 25 €, unabhängig vom Fundort innerhalb des Bundeslandes. Voraussetzung ist allerdings, dass dem Amt für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung (VLA) Probenmaterial zur Verfügung gestellt und der Tierkörper ordnungsgemäß über die Tierkörperverwertung beseitigt wird.

Antragsverfahren ähnlich wie bei der „Pürzelprämie“

Antragsberechtigt für die Entschädigungszahlung sind private und kommunale Jagdausübungsberechtigte. Das Antragsverfahren ist ähnlich wie bei der früheren „Pürzelprämie“. Der Antrag ist mit dem Wildursprungsschein, den entsprechenden Nachweisen und dem Jagdbezirksnachweis weiterhin an das jeweilige Forst- oder Nationalparkamt als zuständige Antragsbehörde zu richten.

ASP-Monitoring bei Schwarzkitteln

Proben von krank erlegten oder verendet aufgefundenen Wildschweinen, die im Rahmen des Erlasses zur Überwachung der Wildschweine auf Schweinepest in MV vom Jagdausübungsberechtigten eingereicht wurden, werden weiterhin mit 25 € entschädigt. Dieser Erlass gilt unabhängig von der neuen Verwaltungsvorschrift.

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