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Borchert-Komission

Bartels: Klärungsbedarf beim Borchert-Konzept

Der Vorsitzende des Agrar- und Ernährungsforum Oldenburger Münsterland (AEF) Uwe Bartels mahnt zu schnellen Entscheidungen in den wichtigen Arbeitsfeldern der Borchert-Komission.

Lesezeit: 2 Minuten

Erheblichen Klärungsbedarf für eine Umsetzung des Borchert-Konzepts zum Umbau der Nutztierhaltung sieht das Agrar- und Ernährungsforum Oldenburger Münsterland (AEF). Zwar hätten sich die politischen Akteure grundsätzlich auf die Zielsetzung verständigt; im Konkreten lägen sie aber noch sehr weit auseinander, erklärte der AEF-Vorsitzende Uwe Bartels am vergangenen Mittwoch in Vechta. Die noch verbleibende Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode müsse dringend genutzt werden, um den Entscheidungsstau in den verschiedenen Arbeitsfeldern aufzulösen. Als ein Beispiel nannte der frühere niedersächsische Landwirtschaftsminister Änderungen des Bau- und Umweltrechts. Deren Notwendigkeit sei seit mindestens sechs Jahren bekannt; konkrete Ergebnisse gebe es jedoch bis heute noch nicht. Auch bei der Finanzierung des Gesamtvorhabens gingen die Vorstellungen der politisch Verantwortlichen noch weit auseinander. Ein ähnliches Bild vermittle der landwirtschaftliche Berufsstand, der sein „zurzeit mehrstimmiges Meinungsspektrum“ dringend sortieren müsse.

AEF: Borchert-Empfehlungen umsetzbar

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Unterdessen sieht die Fachgruppe „Tierwohl“ des AEF keine unüberwindbaren Hindernisse zur Umsetzung der Empfehlungen. Dies gelte auch für die dargelegten Optionen zur Finanzierung, hieß es nach einer eingehenden Beratung zur vorgelegten Machbarkeitsstudie. Jeder Weg sei mit Vor- und Nachteilen verbunden; gegebenenfalls müsse dazu europäisches Recht geändert werden. Im Zuge einer Anpassung des Bau- und Immissionsschutzrechts müssten zudem bei der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) „materiell-rechtliche Erleichterungen“ für tierwohlgerechte Ställe berücksichtigt werden. Einig ist sich die Fachgruppe in der Einschätzung, dass die Laufzeit der Förderung mindestens 20 Jahre betragen müsse und die Förderung über konkrete Verträge zwischen Staat und Landwirt zukunftssicher zu machen sei. Bekräftigt wurde die Forderung, die wesentlichen Elemente des Konzepts - Finanzierung, Tierwohllabeling, Herkunftskennzeichnung, Vertragssicherheit und -dauer sowie die Änderung der Rechtsbereiche - gleichzeitig auf den Weg zu bringen.

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