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Tiergesundheit

Bundeskabinett beschließt eigenständiges Tierarzneimittelgesetz

Tierarzneimittel waren bislang Teil des allgemeinen nationalen Arzneimittelgesetzes. Das Kabinett hat jetzt zugestimmt, ein eigenständiges Tierarzneimittelgesetz (TAMG) für Deutschland zu schaffen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche dem Gesetzentwurf von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zugestimmt, ein eigenständiges Tierarzneimittelgesetz (TAMG) für Deutschland zu schaffen. Bisher waren Tierarzneimittel Teil des allgemeinen nationalen Arzneimittelgesetzes. Mit der Neuregelung sollen alle gesetzlichen Vorschriften zu Tierarzneimitteln übersichtlich zusammengefasst werden. Dies erleichtere den Tierhaltern und Tierärzten die Anwendung der neuen Vorschriften. Die Trennung des Arzneimittelrechts und des Tierarzneimittelrechts in zwei getrennte Gesetze stelle zudem für die Verwaltung eine erhebliche Vereinfachung dar. Des Weiteren werde die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung im Veterinärbereich gestärkt. Arzneimittel für die Behandlung von Tieren müssten jederzeit zur Verfügung stehen. Deren Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit müsse dabei sichergestellt sein.

Bundesagrarministerin Klöckner begrüßte den Beschluss: „Mit dem eigenen Gesetz tragen wir den Belangen von Tierhaltern und Tierärzten Rechnung – das ist ein großer Erfolg.“ Die Bundesregierung garantiere höchste Qualitätsstandards und Sicherheit für Tierarzneimittel. Damit stärke sie die Tiergesundheit und den Tierschutz.

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Der Gesetzesentwurf passt die nationalen Vorschriften des Tierarzneimittelrechts an neue unionsrechtliche Vorschriften an, insbesondere an die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel. Dazu wird ein eigenständiges Tierarzneimittelgesetz erlassen und die auf Tierarzneimittel bezogenen Vorschriften aus dem nationalen Arzneimittelgesetz (AMG) gestrichen. Die neuen nationalen Vorschriften treten wie das neue Unionsrecht am 28. Januar 2022 in Kraft. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

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