Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am vergangenen Freitag einem eigenständigen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) zugestimmt.
Das „Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ umfasst Vorgaben zu Verpackungseinheiten, zur Lagerung von Tierarzneimitteln sowie zur gegenseitigen Information und Zusammenarbeit zwischen den für die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln zuständigen Behörden und der Futtermittelüberwachung.
Bislang sind die nationalen Vorschriften zu Tierarzneimitteln im allgemeinen, nationalen Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. Mit der Herausnahme kommt die Bundesregierung neuen EU-Vorschriften nach. Inhaltlich werden die bisherigen Regelungen im Wesentlichen fortgeführt, so auch die Vorgaben zur Antibiotikaminimierung bei Masttieren.
Angepasst werden beispielsweise Mitteilungsverpflichtungen der Tierhalter an die zuständige Behörde über Arzneimittelverwendungen. Von der Trennung des Arzneimittel- und des Tierarzneimittelrechts in zwei Gesetze erwartet das Bundeslandwirtschaftsministerium eine erhebliche Vereinfachung für die Verwaltung.
Linken zweifeln Verfassungsmäßigkeit an
Linken-Agrarsprecherin Dr. Kirsten Tackmann meint dagegen, der TAMG-Entwurf sei schlecht vorbereitet und kaum ernsthaft diskutiert worden. Sie hält das Gesetz zudem für verfassungswidrig, da es unzulässig in die Ausübung der Berufsfreiheit für Tierheilpraktiker eingreife.
Darüber hinaus vermisst Tackmann das aus ihrer Sicht notwendige Bekenntnis und Instrumentarium zur Minimierung der Antibiotikaanwendung, die essentieller Bestandteil der Evaluation der 16. AMG-Novelle gewesen sei. Eine ernsthafte Restriktion sogenannter Reserveantibiotika, die grundsätzlich für die Humanmedizin vorbehalten sein sollten, werde nicht kommen, bedauerte die gelernte Tierärztin.