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Tiergesundheit

Länder verlangen mehr Sanktionsmöglichkeiten zum Tierarzneimittelgesetz

Bei der geplanten Novellierung des Tierarzneimittelgesetzes fordern die Bundesländer neben anderen Änderungen auch weitere Sanktionsmöglichkeiten. Dem Kern des Entwurfs wird jedoch zugestimmt.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Hinblick auf die geplante Novellierung des Tierarzneimittelgesetzes pochen die Bundesländer auf technische Änderungen, redaktionelle Berichtigungen und Klarstellungen. Darüber hinaus wollen sie weitere Sanktionsmöglichkeiten. Das geht aus der am vergangenen Freitag vom Bundesrat verabschiedeten Stellungnahme zum Erlass eines eigenständigen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) hervor. Der Kern des Entwurfs wird davon nicht berührt. Dieser umfasst Vorgaben zu Verpackungseinheiten, zur Lagerung von Tierarzneimitteln sowie zur gegenseitigen Information und Zusammenarbeit zwischen den für die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln zuständigen Behörden und der Futtermittelüberwachung.

Bislang sind die nationalen Vorschriften zu Tierarzneimitteln im allgemeinen, nationalen Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. Mit der Herausnahme reagiert die Bundesregierung auf neue EU-Vorschriften. Inhaltlich werden die bisherigen Regelungen im Wesentlichen fortgeführt, so auch die Vorgaben zur Antibiotikaminimierung bei Masttieren. Von der Trennung des Arzneimittel- und des Tierarzneimittelrechts in zwei Gesetze erwartet das Bundeslandwirtschaftsministerium für die Verwaltung eine erhebliche Vereinfachung.

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BfT: Bis zur Anwendung der Richtlinie noch Handlungsbedarf

Derweil stellte der Bundesverband für Tiergesundheit (BfT) zu dem TAMG und den sich weiter konkretisierenden Vorgaben durch die europäische Tierarzneimittelgesetzgebung fest, dass die genaue Auslegung und etwaige Konsequenzen noch analysiert werden müssten. Bis zur Anwendung der EU-Tierarzneimittelrichtlinie im Januar 2022 seien noch entscheidende Schritte zu gehen, um die volle Funktionsfähigkeit unter den neuen Vorgaben zu gewährleisten.

Außerdem würden auch die im April in Anwendung gekommene EU-Tiergesundheitsgesetzgebung zur Bekämpfung wichtiger Tierseuchen sowie der Green Deal der Kommission mit fast 50 Legislativvorschlägen und weitere Vorhaben aus dem Arbeitsprogramm der EU-Behörde wie die Chemikalienpolitik wesentlichen Einfluss nehmen. BfT-Geschäftsführerin Dr. Sabine Schüller betonte in dem Zusammenhang, dass bei der Weiterentwicklung der Nutztierhaltung der Tiergesundheit für eine ressourcenschonende Landwirtschaft eine wichtige Rolle zukomme.

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