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Isofluran - Die Krux mit dem Sachkundenachweis

Durch Corona ziehen sich die Isofluran-Schulungen in die Länge. Etliche Sauenhalter werden deshalb am 1. Januar noch keinen Sachkundenachweis haben. Über die Folgen sprach top agrar mit zwei Experten.

Lesezeit: 9 Minuten

Die Coronakrise hat auch bei den Isofluran-Sachkundeschulungen zu  Verzögerungen geführt.Viele Ferkelerzeugerwerden deshalb am 1. Januar noch nicht im Besitz des nötigen Sachkundenachweises sein.Besonders betroffensind die viehstarken Veredlungsgebiete in Nieder sachsen und Nordrhein Westfalen.Landwirte,die zwar ein Narkosegerät aber noch keinen Sachkundenachweis besitzen, dürfen die Geräte weiter nur unter Aufsicht des Hoftierarztes benutzen.

Über die Folgen sprach top agrar mit Jakob Aundrup undDr. Ines Spiekermeier vom Schweinegesundheitsdienst Niedersachsen.

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top agrar: Viele Ferkelerzeuger besitzen inzwischen ein Narkosegerät für die Ferkelkastration. Sie dürfen es aber noch nicht allein anwenden, weil der Sachkundenachweis noch fehlt. Wie weit sind die Schulungen in Niedersachsen?

Aundrup: Wir haben so schnell wie möglich begonnen. Bereits einen Tag, nachdem das niedersächsische Landwirtschaftministerium den Schweinegesundheitsdienst (SGD) der Land­wirtschaftskammer am 26. Mai als Schulungseinrichtung für den ­Iso­fluran-Sachkundenachweis anerkannt hat, sind wir mit der ersten theo­retischen Schulung gestartet.

Bis zum Jahresende werden wir in Niedersachsen in 36 Kursen über 1 000 Landwirte theoretisch geschult haben. Damit ist die Nachfrage aber längst nicht gedeckt. Für das Jahr 2021 sind weitere Kurse geplant.

Die Schulungen gliedern sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Wie weit sind Sie mit dem zweiten, praktischen Abschnitt?

Spiekermeier: Nachdem die Anwärter für den Sachkundenachweis den Theorieteil erfolgreich abgeschlossen haben, starten sie in die Praxisphase. Hier müssen sie unter Anleitung und ständiger Aufsicht ihres Hoftierarztes ent­weder 200 Ferkel oder mindestens zwei Monate lang alle Ferkel unter Isoflurannarkose kastrieren.

Die Praxisphase dient dazu, die ­erworbenen theoretischen Grundlagen in der Praxis am Ferkel zu vertiefen. Schwerpunkte sollten dabei die kli­nische Untersuchung der Tiere auf ihre Narkosefähigkeit, die Überwachung der Narkose und die Beurteilung der Narkosetiefe sein. Auch der Arbeitsschutz darf nicht zu kurz kommen.

Nachdem der Hoftierarzt die absolvierte Praxisphase bescheinigt hat, können sich die Landwirte dann zur praktischen Prüfung anmelden. Die Anmeldung kann wahlweise über die Erzeuger- und Beratungsgemeinschaften, über die Tierarztpraxen oder auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niedersachsen erfolgen.

Was wird geprüft und wer führt die praktische Prüfung durch?

Aundrup: In Niedersachsen finden die praktischen Prüfungen gruppenweise auf den Betrieben der Personen statt, die den Sachkundenachweis erwerben wollen. Unter Beachtung der Bio­sicherheit und der aktuellen Corona­regeln dürfen derzeit aber maximal fünf Prüflinge pro Termin teilnehmen. Das zieht diese Prüfungen leider unheimlich in die Länge.

Hinzu kommt, dass die praktischen Prüfungen in den meisten Landkreisen vom Schweinegesundheitsdienst durchgeführt werden, den die zuständigen Veterinärbehörden damit beauftragt haben. Die personellen Kapa­zitäten des SGD sind jedoch begrenzt. Niedersachsenweit sind wir mit sechs Tierärzten unterwegs. Dabei müssen wir das gesamte Kammergebiet abdecken, vom östlich gelegenen Landkreis Uelzen bis zur Grafschaft Bentheim.

Ist das Pensum bei mehr als 1 000 Schulungsteilnehmern in diesem Jahr überhaupt noch zu stemmen?

Spiekermeier: Nein, das ist bereits ­absehbar. Denn bislang haben in ­Niedersachsen erst 200 Bewerber den praktischen Teil des Sachkundenachweises erfolgreich absolviert.

Das liegt zum Teil auch daran, dass die Narkosegeräte coronabedingt später als ursprünglich geplant zertifiziert und ausgeliefert werden konnten. Viele Sauenhalter haben ihre Narkosegeräte erst im vierten Quartal 2020 ­bekommen. Wir gehen jedoch davon aus, dass die meisten Käufer ihre Isoflurangeräte bis Jahresende erhalten werden (siehe Zusatzinfo zur Geräte-Verfügbarkeit auf Seite S 8).

Selbstständig mit dem Narkosegerät ­arbeiten darf der Landwirt aber erst, wenn er auch die praktische Prüfung absolviert und den Sachkundenachweis erhalten hat. Wie sollen sich Landwirte verhalten, die am 1. Januar zwar ein Narkosegerät, aber noch ­keinen Sachkundenachweis besitzen?

Spiekermeier: Bis zum Erhalt des Sachkundenachweises darf die Isoflurannarkose nur in Anwesenheit eines Tierarztes erfolgen. Das stellt viele Praxen vor große personelle und zeit­liche Herausforderungen. Deshalb sollte man die Termine für die Praxisphase rechtzeitig mit dem Hoftierarzt vereinbaren.

Ferkelerzeuger ohne Sachkundenachweis können nur versuchen, ihre Kastrationstermine mit der Praxisphase bzw. der praktischen Prüfung zu verknüpfen oder sie mit einem ohnehin fälligen Bestandsbesuch zu kombinieren. Auch hier gilt: Für die Termin­planung zur praktischen Prüfung sollte man frühzeitig mit dem Schweinegesundheitsdienst Kontakt aufnehmen!

Ein vorübergehendes Ausweichen auf die Injektionsnarkose mit Ketamin und Azaperon stellt für Betriebe, die bereits ein Narkosegerät erworben haben, keine wirkliche Alternative dar. Denn auch hier muss der Hoftierarzt anwesend sein. Und auch ein vorübergehender Kastrationsverzicht ist leider keine Lösung. Denn unkastrierte Ferkel, die dann als Eber gemästet oder immunokastriert werden, finden aufgrund des coronabedingten Überangebots am Ferkelmarkt zurzeit nur schwer einen Käufer.

Wer stellt den Sachkundenachweis aus und welche Unterlagen müssen dazu eingereicht werden?

Aundrup: Der Antrag muss beim ­Veterinäramt des Landkreises gestellt werden, in dem sich der Wohnort des ­Antragstellers befindet. Der Ablauf des Verfahrens in Niedersachsen und die Unterlagen, die eingereicht werden müssen, sind in einer Übersicht zusammengefasst, die Interessenten unter „ www.topagrar.com/sachkunde2021 “ herunterladen können.

Neben den Teilnahme- und Prüfungsbescheinigungen muss der Bewerber mindestens 18 Jahre alt sein und nachweisen, dass er eine Ausbildung oder einen Studiengang absolviert hat, in dem er den Umgang mit Ferkeln ­erlernt hat. Hier genügt eine Kopie des Gesellenbriefes oder des Studienabschlusses. Alternativ reicht es auch, wenn man nachweisen kann, dass man mindestens zwei Jahre lang in einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Ferkelerzeugung gearbeitet hat.

Zusätzlich muss der Bewerber ein „reguläres Führungszeugnis“ vorlegen. Das Führungszeugnis beantragt man bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Internet. Wichtig ist jedoch, dass das rechtzeitig geschieht, denn die Bearbeitungszeit der Meldebehörden kann sechs bis acht Wochen dauern! 

Stand der Schulungen

Wie weit sind die ­anderen Bundesländer?

Im veredlungsintensiven Niedersachsen wurden bundesweit auch die meisten Förderanträge für die Anschaffung eines Isofluran-Narkosegerätes gestellt. Deshalb ist der Schulungsbedarf dort auch am höchsten. Hier ein kurzer Überblick über andere, veredlungsintensive Bundesländer:

Nordrhein-Westfalen: In NRW wurden 917 Förderanträge von der BLE bewilligt. Bis Ende 2020 werden voraussichtlich 750 Landwirte theoretisch geschult sein. Weitere Schulungstermine für Januar sind in Vorbereitung. Die Praxisphase inklusive praktischer Prüfung werden bis Jahresende vermutlich 530 bis 630 Bewerber absolviert haben, bis Ende Januar schätzungsweise 700. Zur Terminabsprache sollten Interessenten rechtzeitig mit dem Schweinegesundheitsdienst Kontakt aufnehmen.

Bayern: Von der BLE wurden etwa 820 Förderanträge aus Bayern bewilligt. In den Fachzentren, durch größere Tierarztpraxen und die Teilnahme am baden-württembergischen Onlinekurs werden nach Auskunft des Landwirtschaftsministeriums bis zum Jahresende etwa 850 Personen theoretisch geschult sein. Die praktischen Schulungen inklusive Prüfung werden von 12 Mitar­beitern der Schweineklinik in München und größeren privaten Tierarztpraxen durchgeführt. Im Ministerium geht man davon aus, dass alle Landwirte, die über ein Narkosegerät verfügen und sich rechtzeitig anmelden, bis zum 31. Dezember auch die praktische Prüfung absolviert haben. Der Flaschenhals ist derzeit die Geräte-Verfügbarkeit.

Baden-Württemberg: Aus dem Länd-le haben 474 Landwirte einen Förderantrag bei der BLE gestellt. Die Theorieschulungen erfolgten online. Bis Jahresende werden 450 Landwirte die theoretische Schulung absolviert haben. Die praktischen Unterweisungen und Prüfungen erfolgen zentral in Boxberg oder durch den Schweinegesundheitsdienst bzw. private Tierarztpraxen auf den Höfen der Prüflinge. Bei Redak­tionsschluss (7.12.2020) lagen dazu jedoch keine exakten Zahlen vor. Zum Nadelöhr könnte auch hier die Geräteauslieferung werden.

Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein werden bis zum Jahresende vermutlich 175 Personen die theoretische Schulung absolviert haben. Im Januar 2021 stehen weitere Kurse an. Der praktische Teil und die praktische Prüfung werden von privaten Tierärzten durchgeführt. In Futterkamp schätzt man, dass der überwiegende Teil der Bewerber bis zum Jahresende auch diese Prüfung absolviert hat.

Geräte-Verfügbarkeit

Auslieferung bis Silvester abgeschlossen?

Die Praxisphase unter Anleitung des Hoftierarztes erfolgt in den meisten Fällen auf den Betrieben der Prüflinge. Das setzt allerdings voraus, dass die Geräte dort auch rechtzeitig bereitstehen. Coronabedingt und durch die verspätete Zulassung der Geräte kam es hier jedoch zu Verzögerungen.

Insgesamt wurden bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bis zum 15. Oktober 2 743 Anträge auf Auszahlung des Förderbetrages gestellt. Das heißt, dass mindestens ebenso viele Landwirte ein Isofluran-Narkosegerät gekauft haben.

Von den fünf Herstellern DLG-zertifizierter Narkosegeräte haben sich auf Nachfrage von top agrar nur zwei zu den aktuellen Verkaufszahlen geäußert. Die meisten Geräte (935) hat demnach die „BEG Schulze Bremer GmbH“ verkauft. Auf dem zweiten Platz folgt die „GFS-Top-Animal-Service GmbH“ mit 810 verkauften Narkosegeräten. Die übrigen 998 Geräte verteilen sich auf die drei Unternehmen MS Schippers, GDO und Promatec.

Schulze Bremer gab auf Nachfrage von top agrar an, das bei Redaktionsschluss (7.12.20) bis auf 50 bis 60 Exemplare bereits alle bestellten Narkosegeräte ausgeliefert wurden. Die GFS nannte eine Auslieferquote von 70 %. Die übrigen drei Hersteller hielten sich bedeckt. Alle beteuerten jedoch, dass man anstrebe, bis Silvester 2020 alle bestellten Geräte auszuliefern.

Staatliche Förderung

Nur 13,8 Mio. Euro ­Fördermittel abgerufen

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat für die Anschaffung der Isofluran-Narkosegeräte im Jahr 2020 Fördermittel in Höhe von insgesamt 20 Mio. € bereitgestellt. Bei den Ferkelerzeugern ist das „Bundesprogamm Ferkelnarkosegeräte“ aber bei weitem nicht auf so viel Interesse gestoßen wie erwartet. Denn von den 20 Mio. € wurden bis Redaktionsschluss am 7.12.2020 nur 13,8 Mio. € abgerufen. Die restlichen 6,2 Mio. € fließen daher am Jahresende zurück in den Bundeshaushalt.

Würde jeder Antragsteller den maximalen Förderbetrag von 5 000 € je Narkosegerät erhalten, hätten die 20 Mio. € für 4 000 Anträge gereicht. Tatsächlich sind bei der zuständigen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) insgesamt 4 013 Anträge auf Förderung eingegangen. Davon wurden 3 686 bewilligt.

Ein Gerät angeschafft und den entsprechenden Antrag auf Auszahlung der Fördersumme gestellt haben dann bis zum Ablauf der Frist am 15. Oktober 2020 aber nur 2 743 Landwirte. 943 Ferkelerzeuger haben sich offenbar kurzfristig doch gegen den Kauf eines Narkosegerätes entschieden. Einige lehnen die Isoflurannarkose wegen der möglichen Gesundheitsgefahren durch das Narkosegas ab. Andere scheuen angesichts der Corona- und ASP-bedingt unsicheren Marktsituation die Investition in ein teures Gerät.

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